Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Zwischen- und Abschlussprüfung Tierwirte - Fachrichtung Imkerei

Webcode: 01034743

Jeder Auszubildende hat im Laufe seiner Ausbildung eine Zwischen- und Abschlussprüfung abzulegen. Die Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden rechtzeitig zu den Prüfungen bei jeweiligen zuständigen Stelle für die Berufsausbildung anmelden. Anmeldungen erfolgen über die Landwirtschaftskammer.

Die Termine für die Anmeldung zu den Prüfungen und die Prüfungstermine finden Sie im Downloadcenter.

Zur Zwischenprüfung ist das vollständige Berichtsheft vorzulegen, damit eine Zwischenkontrolle durchgeführt werden kann.

 

Tierwirt Imkerei
Tierwirt ImkereiHartmut Meyhoff
Für die Abschlussprüfung wird laut Prüfungsordnung derjenige zugelassen

  • der die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • der an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie
  • das Berichtsheft geführt hat,
  • dessen Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen worden ist.

    Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will (§ 45 Abs. 2 BBiG).