Geldlicher Ausgleich von Wolfsrissen - durch das Land Niedersachsen und/oder Versicherer
In Niedersachsen gibt es jedes Jahr erhebliche Nutztierrisse durch Wölfe. Von Seiten des Landes Niedersachsen gibt es Billigkeitsleistungen für Nutztierrisse und Förderung zur Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen sowie Herdenschutzhunden. Auch aus bestehenden Versicherungen könnte der Tierhalter möglicherweise Entschädigung bekommen.
Der Weg zum Erhalt von Billigkeitsleistungen führt im ersten Schritt über die Rissbegutachtung. Für die Rissbegutachtung sind die Bezirksförsterinnen und Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständig. Nach amtlicher Feststellung eines Nutztierrisses durch den Wolf werden die Antragsunterlagen für Billigkeitsleistungen dem entsprechenden Nutztierhalter direkt zugesandt. Die Abwicklung obliegt dem Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Neben den staatlichen Entschädigungsleistungen kann der Tierhalter privat vorsorgen. Mehrere Versicherer schließen den Wildtierriss oder Wolfsriss als Deckungserweiterung in die Inventarversicherung ein. Zwar mit einer begrenzten Versicherungssumme von je nach Versicherer 10.000 € oder 50.000 €, aber ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag. Die Nachfrage beim Versicherer ist daher sehr sinnvoll. Die Formulierung Wildtierriss in den Versicherungsbedingungen ist deutlich vorteilhafter. Dadurch bedarf es nicht dem schwierigen Nachweis, dass es ein Wolf war. Die oben genannte Billigkeitsleistung des Landes ist von der Versicherungsleistung in Abzug zu bringen.
Darüber hinaus sind Tierlebensversicherungen verfügbar. Diese sind nur für sehr wertvolle Zuchttiere interessant. Es sind unter anderem die Risiken Diebstahl, Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall versichert. Damit ist auch das Risiko eines Wolfsrisses eingeschlossen. Diese Versicherungen sind mit nicht unerheblichen Versicherungsbeiträgen verbunden, weshalb sie sich selten im Bereich der Nutztierhaltung finden.
Dort sind, zumindest bei Rinderbetrieben, eher Ertragsschadensversicherungen gegen das Risiko Tierseuchen vorhanden. Diese schließen in der Regel im Grundschutz auch Unfälle mit ein. Unter diesem Risiko ist auch ein Wolfsriss einzuordnen. Problematisch ist der relativ hohe Selbstbehalt bei diesen Versicherungsprodukten. Dieser beläuft sich meist auf mehrere Tausend Euro. Das ist für den Fall einer Tierseuche völlig richtig, aber hier würden nur sehr große Schäden zur Versicherungsleistung führen.
In erster Linie ist die Billigkeitsleistung des Landes Niedersachsens anzustreben. Zusätzlich kann die Nachfrage beim bestehenden Inventarversicherer nach aktuellen Versicherungsbedingungen, die unter Umständen den Wildtierriss miteinschließen, sehr zielführend sein.
Bei Fragen wenden sie sich gerne an die soziökonomischen Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
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