Direktvermarktung - Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Vermarktung in die eigene Hand zu nehmen reizt noch immer. Wer gerne mit Menschen arbeitet, kommt da schnell auf die Idee die Produkte selber zu vermarkten. Um in die Direktvermarktung einzusteigen und sie erfolgreich zu betreiben, müssen allerdings eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. Zahlreiche rechtliche Vorgaben, regeln Produktion und Verkauf und der Konkurrenzkampf im Lebensmitteleinzelhandel ist extrem hart. Da Zeit und Lust zum Kochen heute ein knappes Gut sind, werden heute immer mehr vorgefertigte Lebensmittel nachgefragt, wie der fertige Bohneneintopf, die Rouladen im Glas und der geschnittene Salat mit dem passsenden Dressing aus der Salatbar.
Was bedeutet das? Erfolgreiche Direktvermarkter müssen eine ganze Reihe von Qualitäten und Kompetenzen in sich vereinen, um auf dem harten Lebensmittelmarkt überleben zu können. Sie müssen hart und viel arbeiten, Qualität und Frische anbieten, sich mit ihrem Angebot vom Einzelhandel absetzen und laufend neue Ideen haben. Unabhängig davon, in welchem Maße die Direktvermarktung betrieben wird, ob in ganz kleinem Rahmen oder groß als Betriebszweig aufgezogen, immer müssen die Beteiligten die steuerlichen und rechtlichen Bestimmungen kennen, in deren Rahmen sie sich bewegen.
Die Vorschriften des Lebensmittel-Hygiene-Rechts betreffen alle, die Lebensmittel verarbeiten und in Verkehr bringen. Sie enthalten Regelungen in Bezug auf die Personalhygiene, die Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, den Transport und die Lagerung. Des Weiteren fordern sie von den Betrieben ein sogenanntes Eigenkontrollsystem, bei dem kritische Punkte selber überwacht werden. Darüber hinaus sind alle Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs verpflichtet ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) zwecks Eintragung zu melden.
Das Infektionsschutzgesetz regelt, dass Personen, die an ansteckenden Erkrankungen leiden, nicht mit empfindlichen Lebensmitteln arbeiten dürfen. Personen, die erstmals mit solchen Lebensmitteln arbeiten, benötigen eine Bescheinigung über eine entsprechende Erstbelehrung (Gesundheitsamt). Die notwendigen Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre nachzuweisen.
Landwirtschaftliche Urproduktion stellt kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung dar. Auch die üblichen Aufbereitungsarbeiten wie die Reinigung und Verpackung der Produkte sowie deren Verkauf zählen noch zur Urproduktion. Wird jedoch der in der Landwirtschaft übliche Rahmen überschritten, liegt eine anzeigepflichtige gewerbliche Tätigkeit vor. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bespielsweise bei der Be- und Verarbeitung eigener Erzeugnisse im Rahmen einer zweiten Stufe der Be- oder Verarbeitung und stets auch bei der Be- oder Verarbeitung fremder Erzeugnisse vor.
Eine anzeigepflichtige Tätigkeit ist ebenfalls der Mitverkauf von Produkten anderer Hersteller und Erzeuger. Liegt der Anteil des Warenzukaufs allerdings unter 10 % des Umsatzes zählt dies nach aktueller Verwaltungspraxis noch nicht zum Gewerbe. Sind Verkauf und Urproduktion räumlich getrennt (Ladengeschäft in der Stadt, Verkaufsstand an der Straße im Nachbarort etc.), liegt ein ebenfalls Gewerbe vor.
Tätigkeiten wie Backen von Brot und Kuchen sowie Zerlegen von Fleisch in Teilstücke unterliegen den Vorschriften der Handwerksordnung. Voraussetzung für das Betreiben eines solchen Handwerks ist der Eintrag in die Handwerksrolle. Hierfür ist der Meisterbrief in dem jeweiligen Handwerk notwendig. Dies gilt nicht, wenn die Tätigkeit nur in unerheblichem Umfang ausgeübt wird. Als unerheblich gilt eine solche Tätigkeit, wenn während eines Jahres die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskraft arbeitenden Betriebes nicht überschritten wird.
Der Verkauf der eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zählt aus steuerlicher Sicht zur Landwirtschaft. Aus Vereinfachungsgründen zählen auch Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe noch zur Landwirtschaft, wenn der damit erzielte Nettoumsatz nachhaltig die absolute Grenze von 51.500 € nicht überschreitet oder nicht mehr als ein Drittel des Gesamtumsatzes des Betriebes beträgt.
Gleiches gilt, wenn neben den eigenen Erzeugnissen zugekaufte Produkte verkauft werden. Auch hier zählen die Nettoumsätze erst zu den gewerblichen Einkünften, wenn die oben genannten Grenzen nachhaltig überschritten werden.
Weitere Aspekte, die beachtet werden müssen:
- Sofern fertig verpackte Waren abgegeben werden, sind die Fertigpackungsverordnung und die Lebensmittel-Informationsverordnung (Kennzeichnung der Lebensmittel) zu beachten.
- Das Mess- und Eichgesetz regelt die Anzeigepflicht von Messgeräten für den Verkauf von Waren an Dritte. Die Mess- und Eichverordnung enthält die Eichfristen.
- Wenn Neu-, An- oder Ausbauten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen, müssen diese nach dem Baugesetzbuch genehmigt werden. Baugenehmigungen sind auch erforderlich, wenn eine Nutzungsänderung vorgenommen werden soll. Auch Schilder und Verkaufsstände gelten gemäß Bauordnung als bauliche Anlagen. Sie sind baugenehmigungspflichtig. Bei ihrer Auf-stellung ist zusätzlich das Nds. Straßengesetz, die Straßenverkehrsordnung und das Bundesfernstraßengesetz zu beachten.
- Das Verpackungsgesetz gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen, gleichgültig aus welchem Material diese bestehen. Auch Direktvermarkter fallen in den Geltungsbereich des VerpackG.
- Da die Urproduktion ebenfalls dem Produkthaftungsgesetz unterliegt, können auch landwirtschaftliche Erzeuger für Schäden, die durch fehlerhafte Erzeugnisse hervorgerufen werden, haftbar gemacht werden. Dabei gilt die Beweislastumkehr im Haftungsfall, wonach nicht der Kunde beweisen muss, dass er durch schadhafte Ware geschädigt wurde. Vielmehr muss der Direktvermarkter beweisen, dass seine Ware am Verkaufstag einwandfrei war. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist daher dringend notwendig.
Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchten Ihre Produkte direkt vermarkten? Sie wollen wissen, welche Herausforderungen einen Direktvermarkter in der heutigen Zeit erwarten? Wir analysieren mit Ihnen Ihre Stärken und Schwächen und unterstützen Sie beim Aufbau Ihres neuen Betriebszweiges:
Seminare/Webseminare rund um das Thema Direktvermarktung finden Sie hier ... unter Fachgebiet: Landwirtschaft > Einkommenskombinationen.
Unsere Beratungsangebote finden Sie hier ... im Themengebiet: Landwirtschaft > Unternehmensführung > Einkommenskombinationen.
Kontakte
Sabine Hoppe
Beraterin Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
30 Jahre Bauernmarkt in Hannover
Ein Bauernmarkt sollte sein, was das Wort verspricht: Ein Markt, auf dem Landwirte aus der Region ihre selbsterzeugten Produkte anbieten. Das dachten sich vor über 30 Jahren auch die Initiatoren der heutigen Bauernmärkte in …
Mehr lesen...Noch keinen „Führerschein“ für die Herstellung von Milch, Quark, Eis und Co?
Milch pasteurisieren, Joghurt, Quark sowie Eis selber herstellen um die Produkte direkt an den Verbraucher zu verkaufen, das ist doch gar nicht so schwierig. Oder? Wer Milch pasteurisiert oder zu Milchprodukten verarbeiten will, ben…
Mehr lesen...Perspektive statt Leerstand
Stark schwankende Marktpreise, Betriebsumstellung und Aufgabe von Produktionsrichtungen, rechtlich vorgegebene Änderungen in der Tierhaltung oder auch Modernisierungen im Betrieb führen vermehrt dazu, das ältere …
Mehr lesen...Niedersachsens Ernährungsstrategie – die Landwirtschaftskammer beteiligt sich an der Umsetzung
Als eines von wenigen Bundesländern hat Niedersachsen eine Ernährungsstrategie. Wer auf einen Klick sehen möchte, welche Empfehlungen die Strategie macht und wer diese wie praktisch umsetzt, wird in einer Online-Datenbank fündig. …
Mehr lesen...Fachberaterinnen für Einkommenskombinationen bilden sich fort
Ein beeindruckender Hof! Die niedersächsischen Fachberaterinnen für Direktvermarktung, Gästebeherbergung und Bauernhofgastronomie konnten auf dem Hof Kunitz in Lüchow erleben, was in einer strukturarmen Region möglich …
Mehr lesen...Verkaufsautomaten - Regelmäßige Reinigung und Hygiene ist ein Muss
Immer mehr Landwirte steigen in die Direktvermarkung ein. Neben einem Hofladen ist der Absatz über einen Verkaufsautomaten weit verbreitet. Durch das stetig wachsende Automatennetzwerk wird auch das Angebot an Verkaufsautomatentypen immer gr&…
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Fachkenntnisschulung zur Be- und Verarbeitung von Milch
26.11.2024 - 17.12.2024
Regionale Lebensmittel liegen im Trend. Das wissen auch Milcherzeuger und nehmen die Vermarktung ihrer Milch immer häufiger selber in die Hand. Mit dem Aufbau einer eigenen Hofmolkerei wollen sie mehr Wertschöpfung in das eigene Unternehmen…
Mehr lesen...AgrarBüromanagerin I
26.11.2024 - 11.02.2025
AgrarBüromanagerin I – qualifiziert und kompetent im Agrarbüro Frauen in der Landwirtschaft nehmen eine Schlüsselposition ein. Damit nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, sondern auch der Betrieb lä…
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
03.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
03.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
03.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
04.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
Leerstehende Gebäude auf den Höfen - und was tun? Die Ideen sind zahlreich, die Möglichkeiten vielleicht eingegrenzt. Neuer Betriebszweig? Wohnraum? Lagerraum? Bevor Sie Ihr Projekt angehen, unterstützen wir Sie gerne bei&…
Mehr lesen...Produktpreiskalkulation Direktvermarktung
Die professionelle bäuerliche Direktvermarktung ist immer mit Investitionen verbunden. Daher ist vor Einstieg in den Betriebszweig, bei Einführung von neuen Produkten und als Kontrolle zwischendurch die Wirtschaftlichkeit zu überpr&…
Mehr lesen...Betriebszweiganalyse Direktvermarktung
Ist die Direktvermarktung Ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse ein wichtiger Betriebszweig oder soll es vielleicht einer werden? Wie wirtschaftlich ist Ihre Vermarktung?
Mehr lesen...Unternehmensentwicklung Direktvermarktung
Sie wollen Ihre Direktvermarktung stabilisieren oder weiterentwickeln? Auch neue Vermarktungswege sind für Sie von Interesse? Sie benötigen für einen Förderantrag eine Stellungnahme? Wir analysieren mit Ihnen Ihre Stärken und…
Mehr lesen...Lebensmittelkennzeichnung
Sie vermarkten Ihre Erzeugnisse direkt? Sie haben Fragen zur richtigen Kennzeichnung Ihrer Produkte im Rahmen der Etikettengestaltung?
Mehr lesen...Hygienekonzept und betriebliche Eigenkontrollen
Sie vermarkten Ihre Erzeugnisse direkt und/oder haben ein gastronomisches Angebot? Sie benötigen ein individuelles Hygienekonzept für Ihren Betriebszweig?
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...Beratungsgrundlagen Umsetzung Düngeverordnung
Ausgangslage Neue bundeseinheitliche rechtliche Anforderungen sowie zusätzlich landesweit geltende neue Regelungen ab 2021 fordern seitens der Landwirtschaft intensive Anpassungsmaßnahmen mit dem Ziel eines verstärkten Umwelt- und …
Mehr lesen...