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Neues Merkblatt zur Güterbeförderung in der Land- oder Forstwirtschaft

Webcode: 01040487
Stand: 05.04.2022

Ausnahmen bei Güterkraftverkehrsgesetz, Maut, Fahrpersonalrecht und Kfz-Steuer kompakt zusammengefasst

Transporte gehören zu den typischen Aufgaben der 250-PS-Klasse – dabei spielt der Kraftstoffverbrauch eine wichtige Rolle. Auf einer Rundstrecke bei Westerstede mussten die sechs Probanden jeweils zwei Anhänger mit zusammen 30 Tonnen Gewicht ziehen.
Güterbeförderung in der Land- oder Forstwirtschaft: Hinweise zu Ausnahmen, die im Güterkraftverkehrsgesetz, bei der Maut, im Fahrpersonalrecht und bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen, fasst das neue Merkblatt der Landwirtschaftskammer kompakt zusammen.Wolfgang Ehrecke
Oldenburg – Zur Güterbeförderung in der Land- und Forstwirtschaft hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ein Merkblatt herausgegeben.

Das Dokument enthält kurz und knapp Hinweise zu Ausnahmen, die die Land- und Forstwirtschaft im Güterkraftverkehrsgesetz, bei der Maut, im Fahrpersonalrecht und bei der Kraftfahrzeugsteuer betreffen. Auch liefert das Merkblatt wichtige Informationen zu den Fahrzeugbauarten, den Führerscheinen in der Land- und Forstwirtschaft und zur Berufskraftfahrerqualifikation.

Das Merkblatt richtet sich an Land- und Forstwirt*innen, Maschinenringe, Lohnunternehmen, aber auch an Kontrollierende der Polizei und des BAG. Für diese Zielgruppen empfiehlt sich, die Inhalte des Merkblatts zu kennen und das Merkblatt für alle relevanten Fragen im Straßenverkehr griffbereit bei sich zu haben. 

Verfasser des Merkblatts ist LWK-Verkehrsexperte Martin Vaupel. Unterstützt haben ihn dabei der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, der Bundesverband Lohnunternehmen, der Bundesverband der Maschinenringe und der Deutsche Bauernverband.

Das Merkblatt kann kostenlos auf der Website der LWK heruntergeladen werden (Webcode 01040470).


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