Ein ganzes Berufsleben lang im Einsatz für die Fischerei
Kammer-Experte Dr. Peter Breckling geht in den Ruhestand – Auf Start als Berater in Oldenburg folgen 20 Jahre Arbeit als Generalsekretär des Deutschen Fischerei-Verbandes
Seine Expertise als Berater der Kammer und ein 2003 geschlossener Kooperationsvertrag führten den Fischereibiologen zu einer langjährigen wie erfolgreichen Tätigkeit als Generalsekretär des Deutschen Fischerei-Verbandes (DFV). Am Montag (18.12.2023) wurde Landwirtschaftsoberrat Dr. Breckling in der Oldenburger Kammerzentrale feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Bis zur Übergabe an die Nachfolgerin oder den Nachfolger wird er den Verband weiter unterstützen.
Präsident: Fischerei bedeutendes Arbeitsgebiet
„Neben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau ist die Betreuung der Fischerei ein bedeutendes Arbeits- und Aufgabengebiet der Landwirtschaftskammer“, betonte Kammerpräsident Gerhard Schwetje während der Übergabe der Entlassungsurkunde. „Dabei setzen wir im Sinne der Betriebe auch auf spezielle Lösungen – so wurde mit Dr. Brecklig ein bei der Kammer ausgebildeter Fischerei-Experte in dienstlichem Interesse für lange Zeit beurlaubt, damit er für den Deutschen Fischerei-Verband tätig sein kann.“
Start als Berater der damaligen Kammer Weser-Ems
Nach dem Abitur in Hamburg studierte Breckling in den achtziger Jahren an der Universität der Hansestadt Biologie. Nach siebeneinhalb Jahren Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft wechselte der Diplom-Biologe Anfang 1995 als Leiter des Referats für Fischerei und fischereilicher Gewässerschutz zur damaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems nach Oldenburg.
„Als Kammerbediensteter im Fischereireferat lernt man sehr schnell, dass man im bunt gemischten Alltagsgeschäft sehr viel machen kann, was den Betrieben nützt“, blickte Breckling auf seine ersten Jahre bei der Landwirtschaftskammer zurück. „Bei der Kammer habe ich vieles gelernt, was ich später in der Verbandsarbeit sehr gut nutzen konnte.“
Besonderes Vertrauensverhältnis
Die Zusammenarbeit zwischen den Fischereiorganisationen und der Kammer führe dazu, dass ein Vertrauensverhältnis gegenüber den Kammermitarbeitern entstehe, so dass die Beratung noch effizienter vonstattengehen könne, ergänzte Breckling. „Man hat einerseits die besondere Glaubwürdigkeit einer deutschen Behörde, und andererseits unterstellt niemand, dass man eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.“
1998 schloss Breckling seine Promotionsarbeit über die Struktur der Fischfauna im deutschen Wattenmeer erfolgreich als Doktor der Naturwissenschaften ab. Auf die Übernahme der Leitung des Fachbereichs Fischerei der Kammer Weser-Ems im Frühjahr 2000 folgte die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Gut drei Jahre später begann Brecklings langjähriges Wirken für den Deutschen Fischereiverband in Hamburg: Im Zuge eines Kooperationsvertrages erhielt er dauerhaft Sonderurlaub bei der Kammer und wurde Generalsekretär des DFV.
Viel Verbandsarbeit rund um EU-Gesetzgebung
Als DFV-Generalsekretär war Breckling zum Beispiel mit der EU-Gesetzgebung befasst: Er beriet im Vorfeld die gesetzgebenden Organe und später die Fischereibetriebe bei der praktischen Umsetzung neuer EU-Regelungen. Die Verhandlungen zu den Fangquoten sowie die Gespräche mit Drittländern wie Norwegen unterstützte Breckling mit Sachinformationen. Zu einem seiner letzten Großprojekte entwickelte sich Großbritanniens Ausstieg aus der Union, der für die Fischerei tiefgreifende Folgen hatte. Gegenüber der Landes- und Bundespolitik fungierte der gebürtige Hamburger häufig als Sachverständiger und Ideengeber.
Enge Bindung zum Kammer-Fachbereich Fischerei
Der Kontakt und die Zusammenarbeit mit der Dienstherrin LWK riss über all die Jahre nie ab: „Der Verband der deutschen Kutter- und Küstenfischer, der Mitglied im DFV ist, hat einen Beratungsvertrag mit der LWK, der durch den Fachbereich Fischerei hervorragend umgesetzt wird“, nannte Breckling ein Beispiel. „So bekommen die Kutterfischer die passgenaue Unterstützung etwa bei der Beteiligung an fischereilich relevanten Offshore-Genehmigungsverfahren.“
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