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Mutterkorn - Keine neuen Höchstgehalte für Futterroggen

Webcode: 01043355
Stand: 05.08.2024

Mutterkorn ist die Überdauerungsform des Pilzes „Claviceps purpurea“ und wird anstelle der Körner in den Ährenanlagen des Getreides gebildet. Mutterkorn kann auf allen Getreidearten und Gräsern vorkommen. In Deutschland sind überwiegend Roggen und Triticale betroffen. Ab dem 1.7.2024 sollte ursprünglich ein neuer Höchstgehalt für unverarbeiteten Brotroggen gelten. Der Zeitpunkt wurde jetzt verschoben. Laut EU-Verordnung 2024/1808 vom 1.7.2024 gilt der Höchstgehalt von 0,2 g Mutterkorn-Sklerotien je kg erst ab 1.7.2025.

Für Roggen als Futtermittel gibt es bisher keinen neuen Höchstgehalt. Rechtlich gesehen darf maximal 1 g Mutterkorn je kg Futtermittel (Basis 88 % TS) enthalten sein.  Entscheidend für das Tier sind aber die im Mutterkorn enthaltenen giftigen Ergotalkaloide. Zwischen Mutterkorn- und Alkaloidgehalt besteht jedoch bei niedriger Belastung kein enger Zusammenhang. Das heißt, dass geringe Gehalte an Mutterkorn-Sklerotien nicht grundsätzlich auf niedrige Gehalte an Ergotalkaloiden hinweisen.

 

Da Mutterkorn zu den unerwünschten Stoffen zählt, ist ein Verschneiden belasteter Partien mit einwandfreier Ware nicht zulässig.

 

Das Max Rubner-Institut hat Ende 2023 neue Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden im Getreide herausgegeben (Anhang).