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Weidehaltung im Biobetrieb

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Die EU Kommission hat 2021 gegen Deutschland ein Pilotverfahren eingeleitet, da die Weideverpflichtung für Pflanzenfresser zuvor nicht in Gänze umgesetzt wurde.

Laut Verordnung (EU) 2018/848 müssen die Tiere ständig Zugang zu Freigelände vorzugsweise Weideland haben, wann immer es die Umstände gestatten. Das Pilotverfahren wurde im Herbst eingestellt, da die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) ein Weidepapier vorlegen konnte, welches von der EU Kommission akzeptiert wurde. Darin wird beschrieben, dass Betriebe ein Weidekonzept vorlegen müssen, welches die betriebs- und standortspezifischen sowie klimatischen Bedingungen berücksichtigt. Jeder Betrieb sollte für sich anhand des Weidepapiers überprüfen, ob Anpassungen in seinem Weidesystem erforderlich sind. Das Weidepapier finden Sie unten im Anhang.

Bitte beachten Sie, dass ein betriebsindividuelles Weidekonzept ab 01.01.2025 verpflichtend vorliegen muss.  

Bio-Kühe auf der Weide
Bio-Kühe auf der WeideKatharina Bittner