Aktuelle Informationen der Bezirksstelle Emsland zur Förderung
Das GAP-Antragsverfahren begleitet uns auch nach der Antragstellung weiter. Die GAP-Anträge mussten bis zum 15.05.2024 abgegeben werden, gewisse Änderungen waren bis zum 31.05.2024 möglich.
Änderungen und Korrekturen sind jedoch weiterhin möglich und auch erforderlich, zudem wird die Mitwirkung zur Aufklärung von Unstimmigkeiten bei beantragten Flächen erwartet (Stichwort FANI).
Weiterhin ist es jetzt möglich, Anträge nach dem Hochwasserhilfsprogramm zu stellen.
Das GAP-Antragsverfahren begleitet uns auch nach der Antragstellung weiter. Die GAP-Anträge mussten bis zum 15.05.2024 abgegeben werden, gewisse Änderungen waren bis zum 31.05.2024 möglich.
Änderungen und Korrekturen sind jedoch weiterhin möglich und auch erforderlich, zudem wird die Mitwirkung zur Aufklärung von Unstimmigkeiten bei beantragten Flächen erwartet (Stichwort FANI).
Weiterhin ist es jetzt möglich, Anträge nach dem Hochwasserhilfsprogramm zu stellen.
I. Antragsänderungen und Korrekturen zum Sammelantrag 2024
Bis zum 30. September ist zulässig/erforderlich:
- Bereinigung von Überlappungen
- Vergrößerung / Verkleinerung / ggfs. Verschiebung von Schlägen innerhalb des Feldblocks
- Korrektur eines Kulturcodes
- Nachträgliche Änderungen flächenspezifischer Angaben z.B.
- Kennzeichnung einer Fläche mit Zwischenfrucht zur Erfüllung GLÖZ8 -
unproduktive Flächen (Code 67) - Kennzeichnung einer Fläche mit Zwischenfrucht zur Erfüllung GLÖZ7 -
Fruchtwechsel (Code 60) - Änderung von Code 61 (Untersaat) auf Code 60 (Zwischenfrucht) bei
Anrechnung auf den Fruchtwechsel - Angabe des Codes 60 (Zwischenfruchtanbau) zwecks Anrechnung auf den Fruchtwechsel
- Kennzeichnung einer Fläche mit Zwischenfrucht zur Erfüllung GLÖZ8 -
Bis zum Jahresende ist ggf. erforderlich:
- Rücknahme von beantragten Fördermaßnahmen (sofern nicht durch eine Kontrolle bereits ein Fehler festgestellt wurde)
- Rücknahme von Schlägen bei der dauerhaften Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung vor Ende des Kalenderjahres.
Wird eine Fläche zeitweilig für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt, ist genau zu prüfen, ob noch eine Beihilfefähigkeit besteht.
Insbesondere sollten hier die Flächen beurteilt werden, die durch den Stromtrassenbau in Anspruch genommen werden. Bitte sprechen Sie dazu Ihren GAP-Berater an.
II. FANI-App – Aufträge werden eingestellt, Mitwirkung erforderlich
Satellitengestützt erfolgt eine generelle Überprüfung von sog monitoringfähigen Kriterien auf allen beantragten Flächen (Area Monitoring System - AMS). Folgende Kriterien werden geprüft:
- Bestätigung der beantragten Kultur (NUTZ)
- Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA),
- Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL)
- nichtbeihilfefähige Fläche (NBF)
Soweit die Kriterien über das AMS-System nicht eindeutig festgestellt werden können, sind Antragsteller verpflichtet, bei der Aufklärung von Unstimmigkeiten mitzuwirken.
Über die FANI-App werden Prüfaufträge an die betroffenen Antragsteller erteilt. Diese Aufträge werden in die App eingestellt, der Antragsteller bekommt einen entsprechenden Hinweis per Mail. Mit Hilfe der FANI-App müssen dann Fotobelege erstellt werden. Diese können ausschließlich in der App abgearbeitet werden.
Aktuell werden Prüfaufträge zur Feststellung der beantragten Kultur verschickt. Wir empfehlen dringend, hier mitzuwirken, um letztendlich die Förderfähigkeit und damit auch die Bewilligungsfähigeit der Flächen sicherzustellen.
Weiter Infos finden sie hier: Link „FANi“
III. GLÖZ 2 - Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren – Überprüfung Kulisse – Antragsverfahren gestartet
Am 08.07.2024 ist die Verordnung zu GLÖZ 2 veröffentlicht worden. Grundsätzlich kann das Antragsverfahren auf Überprüfung, ob die landwirtschaftlichen Flächen korrekt in der Gebietskulisse „Kohlenstoffreiche Böden GLÖZ 2“ eingestuft sind, starten.
Da es sich um ein nicht einfaches und aufwändiges Verfahren handelt, empfehlen wir, bei Bedarf mit ihrem Berater Kontakt aufzunehmen.
Ausdrücklicher Hinweis: Ein Antrag auf Überprüfung kann auch in den Folgejahren noch erfolgen!
Aktuell ist eine Überprüfung nur möglich für Flächen, die im GAP-Antrag 2024 entsprechend gekennzeichnet worden sind. Sinnvoll erscheint unseres Erachtens aktuell ein Antrag, wenn
- eine Dauergrünlandfläche umgebrochen oder gepflügt werden bzw. eine Dauerkulturfläche zu Acker umgewandelt soll
- die Fläche in der Moorkulisse-Gesamt und nicht gleichzeitig in der Kulisse Treposole liegt (da in der Kulisse Treposole grds. DGL-Umbruch und DK-Umwandlung möglich ist)
- die Fläche offensichtlich falsch eingestuft ist und diese Falscheinstufung durch qualifizierte Nachweise auch belegt werden kann
Weitere Infos unter: (Link GAP 2024: Moorkulisse (GLÖZ 2) Webcode 01042486 und Link GLÖZ2 Prüfverfahren Webcode 01042644.
IV. Hochwasserhilfsprogramm
Im Winter waren viele landwirtschaftliche Flächen vom Hochwasser betroffen. Für das angekündigte Hochwasser-Hilfsprogramm stehen jetzt die Antragsunterlagen zur Verfügung. Anträge können bis zum 03.09.2024 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Die Antragsunterlagen und Infos sind auf der Internetseite der LwK unter Webcode 01042712 verfügbar (Link Hochwasser-Hilfsprogramm
Bei Fragen wenden sie sich gern an die zuständigen GAP-Berater der Bezirksstelle Emsland (Link Berater GAP - Bezirksstelle Emsland.
Kontakte
Otto Pieper
Berater Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Registriernummern, DüngeVO, Grundstücksverkehr, Höferecht
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