Bezirksstelle Uelzen

Hochwasserhilfsprogramm

Webcode: 01043311

Anträge im Rahmen des Hochwasserhilfsprogramm können ab sofort gestellt werden. Abgabefrist ist der 03.09.2024. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Hochwasser bei Minstedt im Frühjahr 2018
HochwasserDetlef Klein
Antragsberechtigt ist jeder ab einer Schadenshöhe von mind. 3.000 €. Wichtig: Hier geht es um die Schadenshöhe, nicht um die berechnete Auszahlungshöhe im Rahmen des Hilfsprogramms.

Mit folgenden Auszahlungshöhen ist zu rechnen.

  • Für eine umgebrochene Winterkultur erfolgt ein Ausgleich von 466 €/ha
  • Überflutetes DGL wird pauschal mit 120 € ausgeglichen
  • DGL, auf welchem ein Antrag auf Umwandlung zur Wiederherstellung der Grasnarbe aufgrund höherer Gewalt gestellt wurde, wird mit einem Betrag von 835 €/ha ausgeglichen

Wichtig: Diesen werden aber mit verschiedenen prozentualen Auszahlungshöhen, je nachdem, ob sich die Fläche im Überschwemmungsgebiet befindet, multipliziert.

Es soll ein anteiliger Ausgleich der anzurechnenden Schäden erfolgen:

  • bis zu 50% in Überschwemmungsgebieten
  • bis zu 80 % außerhalb von Überschwemmungsgebieten
  • bis zu 80 % für Grünland innerhalb oder außerhalb von Überschwemmungs-gebieten

Ausgleichszahlungen sollen nicht gewährt werden:

  • für überschwemmte Flächen mit Zwischenfrüchten oder Brachen,
  • für Mais- und Getreidestoppel bei denen eine Einsaat in 2024 wegen ungünstiger Bodenverhältnisse nicht möglich wird,
  • für Flächen auf denen im Herbst die Früchte (Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln usw.) wegen Nichtbefahrbarkeit der Flächen nicht mehr geerntet werden konnten.

Die tatsächliche Höhe kann erst festgelegt werden, wenn nach Antragsfrist alle Anträge vorliegen.

Ansprechpartner*innen:
Alix Mensching-Buhr
Sandra Wiegrefe
Matthis Helmke
Sonja Kornblum