Rissbegutachtung
Seit dem 1. Februar 2022 sind die Bezirksförsterinnen und Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für die Rissbegutachtung zuständig. Bei Fund eines toten Nutztieres bei dem der Verdacht besteht, dass ein Wolf beteiligt sein könnte, kontaktieren Sie bitte umgehend den zuständigen Rissbegutachtenden der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
unter der Woche:
- Sollten Sie ihren Standort wissen, dann können Sie auf der Seite „Kartendarstellung der Bezirksförstereien in Niedersachsen“ ihren direkt zuständigen Bezirksförster oder Bezirksförsterin kontaktieren
- Sollten es Ihnen nicht möglich sein diese Funktion zu nutzen dann melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0511 3665 1500
am Wochenende und an Feiertagen:
- melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0511 3665 1500
Sollten Sie ein getötetes Tier finden und einen Wolf als Verursacher vermuten, lassen Sie den Fundort unberührt. Sichern Sie die Stelle so schnell wie möglich gegen weitere Aasfresser ab und vermeiden Sie die Kontamination durch Hunde. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Bezirksförsterin oder der Bezirksförster die Dokumentation des Schadens vor Ort ungestört (Schaulustige, Presse, etc.) durchführen kann. Nur so kann eine reibungslose und schnelle Bearbeitung des Falles gewährleistet werden.
Wenn Sie verletzte Tiere auffinden, sollten Sie zudem den zuständigen Tierarzt oder Tierärztin verständigen.
Bei einem Ausbruch von Nutztieren, insbesondere bei Verkehrsgefährdungen, sollten Sie unbedingt die Polizei verständigen.
Die Bezirksförster und Bezirksförsterinnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden den Fall vor Ort mit einem standardisierten Verfahren aufnehmen und, soweit möglich, anhand aller vorliegenden Informationen, den Verursacher feststellen. Im Anschluss wird die Nutztierhalterin oder der Nutztierhalter schriftlich von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen über die Verursacherschaft informiert. Im Falle einer Gewährung von Billigkeitsleistungen wird ein Antrag auf Gewährung auf Billigkeitsleistungen dem schriftlichen Bescheid über die Verursacherschaft beigefügt.
Eine Übersicht über die gemeldeten Fälle von toten und verletzten Tieren in Niedersachsen, bei denen der Wolf als Verursacher geprüft wurde, können Sie unter Nutztierrisse in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einsehen.
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