Checkliste für den Antrag nach § 11 KCanG
Hier können Sie ab dem 01.07 einen Antrag auf Genehmigung Ihrer Anbauvereinigung stellen. Die untenstehende Liste enthält die für den Antrag notwendigen Unterlagen und Informationen zur Vorbereitung auf die Antragstellung.
- Name der Anbauvereinigung (ABV) (e. V. / e. G.)
- Telefonnummer
- Elektronische Kontaktdaten (E-Mail)
- Anschrift des Sitzes
- Zuständiges Registergericht
- Registernummer der ABV
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und sonstigen vertretungsberechtigten Personen
- Führungszeugnisse der Vorstandsmitglieder (Belegart O, nicht älter als 3 Monate) -> https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied (nicht älter als 3 Monate) -> https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
- Nachweis der Beratungs- und Präventionskenntnisse des / der Präventionsbeauftragten
- Falls entgeltlich beschäftigte Mitarbeiter*innen vorhanden sein werden: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitarbeiter*innen
- Geschätzte zukünftige Mitgliederanzahl
- Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums
- Größe (oder voraussichtliche Größe) der Anbauflächen
- Mengen Cannabis, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden (getrennt nach Marihuana und Haschisch)
- Darlegung der getroffenen (oder voraussichtlichen) Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (Umzäunung, Zugangsregelungen usw.)
- Vorlage des Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes
- Satzung der ABV
- Zweck der Satzung: Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder/sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder an andere ABV
- Mindestdauer Mitgliedschaft: Drei Monate
- Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Erwerb und Fortdauer der Mitgliedschaft an einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft
- Nur bei Genossenschaften: Gewinn wird nicht an die Mitglieder verteilt, sondern der gesetzlichen Rücklage und anderen Ergebnisrücklagen zugeschrieben
- Regelung zu den Mitgliedsbeiträgen, die dem Prinzip der Selbstkostendeckung Rechnung trägt
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