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Bewilligungsstelle Braunschweig

Bewilligungsstelle Braunschweig

Helene-Künne-Allee 5
38122 Braunschweig
Routenplanung

0531 28997-99600

bwst.braunschweig~lwk-niedersachsen.de

Zeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - Uhr - 13.00 Uhr.

Es wird empfohlen, Besuchstermine vorab telefonisch zu vereinbaren.

Bewilligungsstelle Braunschweig
Bewilligungsstelle BraunschweigLWK Niedersachsen
Über uns

Die Bewilligungsstelle Braunschweig ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 2.800 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 1.000 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).

Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel, oder den Städten Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Braunschweig bewirtschaften.

Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die

  • Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen,
  • Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern
  • Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams,
  • Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, 
  • Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung
  • Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen,
  • Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden

Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen:

Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL:

  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungseinkommensstützung
  • Junglandwirte-Einkommensstützung
  • Öko-Regelungen
  • Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen
  • Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe

Im Rahmen des EU-Fonds ELER:

  • Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel
  • Sommerweide für Milchkühe

Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen:

  • Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten
  • Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten
  • Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges
  • Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen

Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: