Ausbildung für Werker in der Landwirtschaft
Berufsausbildung auch für Menschen mit Behinderung. Der Abschluss zum Werker/zur Werkerin in der Landwirtschaft ist nach einer dreijährigen, stark praxisorientierten Ausbildung möglich.
Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung die Anforderungen im Ausbildungsberuf Landwirt/in voraussichtlich nicht erfüllen werden, können zum Werker/zur Werkerin in der Landwirtschaft ausgebildet werden. Vor Ausbildungsbeginn sind Art und Schwere der Behinderung durch die regionalen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit festzustellen.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte in der Werker/Werkerinnenausbildung sind in der "Regelung über die Berufsausbildung behinderter Menschen zum Werker/zur Werkerin in der Landwirtschaft" festgelegt. Sie orientieren sich grundsätzlich an den Inhalten der regulären landwirtschaftlichen Ausbildung. Die Ausbildung selbst ist angesichts der vielfältig vorliegenden Behinderungen (häufig Lernbehinderungen) stark praxisorientiert. Die zugehörigen theoretischen Hintergründe werden auf deutlich niedrigerem Niveau vermittelt.
In der Ausbildung zum Werker/zur Werkerin stehen gemäß dem Ausbildungsberufsbild folgende Inhalte im Vordergrund.
1. Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Berufsbildung,
- Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung
2. Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
- Handhabung, Wartung und Pflege von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- Wahrnehmen und Einschätzen von Vorgängen,
- Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
- Mitwirkung bei Lagerhaltung, Vorratswirtschaft, Aufbereitung und Verkauf von Produkten
3. Pflanzenproduktion
- Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
- Bestellen und Pflegen von Pflanzen, umweltverträgliches Führen von Kulturen,
- Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte
4. Tierproduktion
- Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
- Nutzen von Tieren
5. Überblick über betriebliche Ergebnisse
Die Ausbildung soll im Bereich der Pflanzenproduktion und Tierhaltung jeweils an zwei Betriebszweigen stattfinden (z. B. Getreidebau, Grünland; Milchviehhaltung, Schweinemast).
Dauer der Ausbildung
Die Berufsausbildung zum Werker/zur Werkerin in der Landwirtschaft dauert drei Jahre.
Ausbildungsstätten und Ausbilder/innen
Die Ausbildung erfolgt in besonders dafür geeigneten und anerkannten Ausbildungsstätten. Dies können Ausbildungsbetriebe oder außerbetriebliche Ausbildungsstätten sein. Die Anerkennung dieser Einrichtungen und die Feststellung der Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern ist an strenge Qualitätsstandards und Auflagen gebunden. Bei Ausbildung in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten ist eine betriebliche Praktikumszeit von mindestens 12 Monaten abzuleisten.
Die überwiegende Anzahl der Ausbildungsverhältnisse wird in landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieben durchgeführt. Im Einzelfall ist es möglich, dass im Sinne eines Verbundsystems ein Betriebswechsel durchgeführt wird, um alle erforderlichen Inhalte vermitteln zu können.
Wer als Ausbilder/in im Rahmen der Werkerausbildung tätig werden möchte, hat behindertenspezifische Kenntnisse nachzuweisen, die im Rahmen umfangreicher Schulungen erworben werden müssen. Weiterhin ist eine sozialpädagogische Betreuung zu gewährleisten, ggf. sind auch Ärzte und Psychologen hinzuzuziehen. Näheres hierzu finden Sie im Merkblatt "Anforderungen an die Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern für die Durchführung der Ausbildung von behinderten Menschen"
Die Ausbildungsbefugnis für Werker in der Landwirtschaft ist rechtzeitig über ein dafür vorgesehenes Formular zu beantragen.
Ausbildungsvertrag
Zu Beginn der Ausbildung ist zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb der Ausbildungsvertrag abzuschließen. Der Ausbildungsvertrag kann heruntergeladen und handschriftlich ausgefüllt oder online bearbeitet und ausgedruckt werden (siehe Hinweise zum Ausfüllen).
Berufsschulunterricht
Im Rahmen der Ausbildung haben die Jugendlichen an einem niveauangepassten Berufsschulunterricht teilzunehmen. Nähere Entscheidungen trifft der jeweilige Schulträger.
Ausbildungsnachweis
Werker/innen in der Landwirtschaft haben einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen. Der Ausbildungsbetrieb hat den bzw. die Auszubildende bei der Berichtsheftführung zu unterstützen.
Der Ausbildungsbetrieb hat dem bzw. der Auszubildenden das Berichtsheft kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Es ist vom Ausbilder regelmäßig mindestens monatlich durchzusehen.
Das Berichtsheft kann über die unten stehenden Kontaktadressen bezogen werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Ausbildungsregelung zum Werker/zur Werkerin in der Landwirtschaft leitet sich aus dem § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ab.
Nähere Auskünfte zur Werkerausbildung in der Landwirtschaft können Sie über die unten stehenden Kontaktadressen erhalten.
Kontakte
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