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Bezirksstelle Uelzen
Im Jahr 2024 ist die Pflichtbrache mit 4 % zu erstellen, so dass man schon heute darüber nachdenken muss, wie man die 4 %ige Konditionalitätsbrache erstellt.
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Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Im Frühjahr 2024 wurde die Ausnahmeregelung zur verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8) beschlossen. Dadurch kann anstatt 4 % der Ackerfläche eines Betriebes stillzulegen auch im Herbst 2024 auf 4 % der Ackerfläche eine Zwischenfrucht angebaut werden, um die Vorgaben einzuhalten