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  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Das Lebensmittelhygienerecht enthält eine Reihe von Hygieneanforderungen für Lebensmittelunter­nehmer. Als Lebensmittelunternehmer gilt, wer eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammen­hängende Tätigkeit mit einer gewissen Kontinuität / Regelmäßigkeit ausführt. Wer diese Tätigkeiten jedoch nur gelegentlich und im kleinen Rahmen ausübt, wird vom Gesetzgeber nicht als Unter­nehmer/Unternehmen angesehen. Sie / Er muss aber ebenfalls für die Sicherheit und Unbedenklichkeit der herge


  • Tier

    Besamungen von Tieren im eigenene Bestand vorzunehmen. Wachsende Betriebe und die Minimierung hygienischer Risiken sind die vorwiegenden Gründe für die zunehmende Popularität der Eigenbestandsbesamung.