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Betrieb & Umwelt
Die „Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität“ wurden überarbeitet. Der Abschnitt Rechtliche Grundlagen (Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht) wurde aktualisiert. Im Kapitel Anbauempfehlungen
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Tier
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 3.7.2014 einen Erlass zur „ Betäubung und Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln mit einem Lebendgewicht von bis zu 5 kg durch Tierhalter und Tierhalterinnen
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Gartenbau
Biodiversität basiert auf den Aspekten Genetische Vielfalt, Ökosystem-Vielfalt, Artenvielfalt und Funktionale Vielfalt. Dr. Wolfram Klein, Obstbauberater des ESTEBURG - Obstbauzentrums Jork berichtet aus dem Blickwinkel der Obstbauberatung zum Thema Biodiversiätt in niederelbischen
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Gartenbau
Manchmal hat man das Glück, Orte zu finden, die ihre Ursprünglichkeit und Identität in einer Weise bewahrt haben, dass man selber innehält und herausgerissen wird aus der lauten und hektischen Welt um sich herum. So erging es mir, als ich das erste Mal nach Thomasburg
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Tier
Die Vorgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK, haben sich seit 2014 geändert. Es werden nicht mehr Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere gef ördert, sondern der neue Förderungsgrundsatz heißt „Förderung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“.
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Tier
Besamungen von Tieren im eigenene Bestand vorzunehmen. Wachsende Betriebe und die Minimierung hygienischer Risiken sind die vorwiegenden Gründe für die zunehmende Popularität der Eigenbestandsbesamung.
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Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Das Lebensmittelhygienerecht enthält eine Reihe von Hygieneanforderungen für Lebensmittelunternehmer. Als Lebensmittelunternehmer gilt, wer eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit mit einer gewissen Kontinuität / Regelmäßigkeit ausführt. Wer diese Tätigkeiten jedoch nur gelegentlich und im kleinen Rahmen ausübt, wird vom Gesetzgeber nicht als Unternehmer/Unternehmen angesehen. Sie / Er muss aber ebenfalls für die Sicherheit und Unbedenklichkeit der herge