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Betrieb & Umwelt
hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger (Angestellte) abgelöst. Wichtig: Die Bestimmungen des EFZG greifen erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat.
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Agrarjobbörse
hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger (Angestellte) abgelöst. Wichtig: Die Bestimmungen des EFZG greifen erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat.