![Dr. Anska Brötje - © LWK Niedersachsen Dr. Anska Brötje](/cache/images/A026C96B4807C8BD97ABEAEAC2F7750C46843645432DF248D94A77E76E7B8281.jpg)
Betriebserlaubnis nationale Besamungsstation
Webcode: KA8022001000004
![Fohlen an Fohlenschau - © LWK Niedersachsen Fohlen an Fohlenschau](/cache/images/AF1796A38375CF9579BDBEFF6523F7762F8136C35903657C5AF68A742AD4461F.jpg)
Ihre Situation
Sie planen eine Besamungsstation für Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen oder Schafe in Niedersachsen zu gründen und möchten den Samen der männlichen Zuchttiere nur innerhalb Deutschlands abgeben.
Unser Angebot
Wir informieren Sie gerne über die vorgeschriebenen tierzuchtrechtlichen sowie tierseuchenrechtlichen Vorschriften, die zur Gründung einer nationalen Besamungsstation notwendig sind.
Ihr Nutzen
Mit der Anerkennung Ihrer nationalen Besamungsstation durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erhalten Sie die Erlaubnis, in Deutschland Samen zu gewinnen, anzubieten und abzugeben.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Landesgebührenordnung für Auftragsangelegenheiten im Tierzuchtbereich und liegen je nach Aufwand zwischen 500 € und 3.000 €.