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Versicherungsschutz auf Baustellen

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Bereits in der Bauphase ist ein Gebäude verschiedenen unvorhersehbaren Gefahren ausgesetzt. Diese können im Extremfall die Existenz des Bauherrn gefährden. Daher empfiehlt es sich, vor dem ersten Spatenstich die richtige Absicherung zu treffen.
Dazu gehören die Bauleistungsversicherung, die Feuerrohbauversicherung und die Bauherrenhaftpflicht. Ganz wichtig ist auch die Meldung bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

LBZ Echem - Ökologischer Maststall, Detail Dachstuhl
-Birgit Sunder
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor Kosten, die in der Bauphase durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung entstehen können.
Beispiele:

  • Ein Sturm zerstört Teile des Dachstuhls.
  • Unbekannte Eigenschaften des Baugrunds bringen Mauern zum Einsturz.
  • Vandalen beschmieren die Mauern mit Farbe.

Manche Bauunternehmer oder Bauträger haben eine derartige Versicherung abgeschlossen hat, die den Versicherungsschutz für den Bauherrn einschließt.

Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung ersetzt Schäden am Rohbau, die durch Brand, Blitzeinschlag oder Explosion entstanden sind. Viele Versicherer bieten die Rohbauversicherung kostenfrei bis zu 12 Monaten an, wenn beim gleichen Versicherer für das fertige Gebäude eine Feuer-Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Zu Baubeginn sollte eine schriftliche Deckungszusage vorliegen. Die notwendige Versicherungssumme ist die gesamte Bausumme einschließlich der Eigenarbeiten!

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Der Bauherr haftet, wenn auf einer Baustelle Dritte zu Schaden kommen.
Beispiele:

  • Ein Passant kommt zu Schaden, weil die Baustelle nicht richtig abgesichert ist.
  • Kinder spielen auf dem Baugerüst, fallen herunter und verletzen sich.
  • Gerüstteile fallen auf parkende Autos.

In der Betriebshaftpflicht ist die Bauherren-Haftpflicht häufig schon enthalten. Es gilt jedoch Vorsicht: Die Versicherungssumme für kleinere Bauarbeiten ist häufig enthalten, vor größeren Maßnahmen sollte unbedingt die schriftliche Deckungszusage von der Versicherung eingeholt werden.

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Weiterhin ist vor Baubeginn unbedingt Kontakt zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aufzunehmen. Es sollte der Versicherungsschutz für die im Bau tätigen bzw. mithelfenden Personen geprüft werden.