Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Versicherungen für junge Leute

Webcode: 01028042

„Wozu soll ich mich versichern? Die Berufsgenossenschaft zahlt doch. Was soll mir sonst passieren!“ Das ist die Antwort vieler junger Leute auf die Rundumsorglos-Pakete und Startpolicen der Versicherungswirtschaft. Sie sind nicht nur teuer, sondern auch schwer zu durchschauen. Dennoch sollten sich auch junge Landwirte mit ihrer Risikovorsorge befassen, denn Lücken in der Absicherung kann man nur vorbeugend schließen, nicht nachträglich reparieren.
Im Folgenden soll geklärt werden, welchen Versicherungsschutz junge Landwirte benötigen.

Büro
Büro - © Katharina von HahnKatharina von Hahn
Welchen Versicherungsschutz bietet die Berufsgenossenschaft?
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für den Berufsstand. Hier genießen sowohl Unternehmer, Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige als auch Angestellte und Aushilfen Versicherungsschutz wie Unfalltagegeld, Unfallrenten und Hinterbliebenenrenten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verletzung oder Krankheit als Berufsunfall oder Berufskrankheit anerkannt ist. Hinzu kommt, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% – bei Unternehmern und deren Ehegatten 30% – unfallbedingt eingetreten sein muss. Vorerkrankungen oder Verschleiß werden jedoch angerechnet. Fazit: Nicht alle Verletzungen, die bei der Arbeit passieren, führen auch zu einer Rentenleistung der Berufsgenossenschaft!

Welche Lücken gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung für junge Leute?
Eine große Versorgungslücke entsteht immer dann, wenn ein junger Mensch seine Arbeitskraft verliert, aber noch keine fünf  Beitragsjahre (60 Monate) in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Dann hat er keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (außer nach Arbeitsunfall) und seine Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) bekommen nach seinem Tod keine Rente.

Welchen Schutz bietet die landwirtschaftliche Alterskasse?
Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt ebenfalls bei Erwerbsminderung eine Rente. Die Voraussetzungen entsprechen denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings zählen bei den erforderlichen 60 Beitragsmonaten (5 Jahre) Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit. Schließt sich daran eine mindestens dreijährige Versicherungszeit in der Alterskasse an, besteht Rentenanspruch. Das könnte also für junge Landwirte wichtig werden, die nach der zweijährigen Ausbildung in die Alterskasse wechseln. Vor Ablauf der genannten drei Jahre besteht allerdings auch hier kein Rentenanspruch – weder bei Erwerbsminderung noch im Todesfall.
Die Rentenhöhe wird dann hochgerechnet bis zum 65. Geburtstag + 9 Monate (in 2020, erhöht sich jährlich um einen Monat bis 2031 auf 67 Jahre). Wird also ein 25 jähriger Landwirt erwerbsgemindert, so werden ihm für die Rentenberechnung gut 40 Jahre dazu gerechnet.
Für die Altersrente bringt jedes Beitragsjahr als Unternehmer derzeit einen monatlichen Rentenanspruch von 15,79 €, bei Mifas (mitarbeitende Familienangehörige) die Hälfte.
Außerdem gibt es gegebenenfalls Reha-Maßnahmen oder einen Betriebshelfer auf Kosten der Alterskasse, letzteres aber nur für Unternehmer.

Welche Versicherungssumme/ Berufsunfähigkeits(BU)-Rente ist bei Risikolebens- bzw. BU-Versicherung sinnvoll? Woran kann/ soll man sich bei der Höhe orientieren?
Die Höhe der zu versichernden Leistung richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
Ein Kriterium ist das Vorhandensein anderweitiger, gesundheitsunabhängiger Einkommensquellen des Versicherten bzw. seiner Familie, z.B. aus einer Windkraft- oder Solaranlage oder Einkünfte aus Immobilien oder Kapital. Stehen derartige Geldquellen im Ernstfall nicht zur Verfügung - sprich: wird das Einkommen im Wesentlichen durch die eigene Arbeitskraft erwirtschaftet, muss die Absicherung für deren Wegfall höher sein.
Die BU-Rente sollte sich auch daran orientieren, welche finanziellen Verpflichtungen wie Pacht, Kapitaldienst, Altenteil weiterhin bestehen bleiben würden. Ist der Landwirt im Großen und Ganzen „Alleinunterhalter“ auf seinem Betrieb, den er aber auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter bewirtschaften würde, sollte sich die Rente nach den Kosten für eine Ersatzkraft (z.B. 40.000 € im Jahr) orientieren. Berufsanfänger ohne unternehmerische Verantwortung können in der Regel mit maximal 1.000 oder 1.500 € Rente einsteigen. Für sie ist dann aber unbedingt eine Nachversicherungsgarantie zu empfehlen (s. unten).

Soll mit der Risikolebensversicherung die Familie abgesichert werden, so richtet sich die anzustrebende Versicherungssumme auch nach der rechtlichen Absicherung. Können die Lieben auch nach dem Tod auf dem (dann schuldenfreien) Betrieb wohnen bleiben oder erben sie sogar, dann kann die Summe wesentlich niedriger ausfallen als z.B. für die Familie eines Pächters, Gesellschafters oder Angestellten. In diesen Fällen hat die Familie keine Erbansprüche an den Hof und muss demnach auch Geld für Mietzahlungen zur Verfügung haben. Die Versicherungssumme für Unternehmer  sollte so hoch sein, dass sie die Einstellung einer Ersatzkraft bis zur Übernahme durch den Nachfolger oder die lebensnotwendige Ergänzung der Pachteinnahmen sichert. Sie richtet sich nach dem Alter der Kinder, der Höhe der Verpflichtungen (Altenteil, Kapitaldienst, Pachten) sowie der betrieblichen Leistungskraft. Muss sich die Familie jedoch nach dem Tod eine neue Existenz aufbauen, so sind je nach Alter der Kinder oftmals durchaus einige 100.000 € von Nöten. Denn 100.000 € ermöglichen es, bei Anlage zu 0,5 Prozent, 20 Jahre lang monatlich 438 € zu entnehmen – nicht genug für eine junge Familie!


Welche Leistungen sollte eine BU-Versicherung unbedingt enthalten?
Eine gute BU-Versicherung für junge Landwirte sollte eine Nachversicherungsgarantie beinhalten. Sie bedeutet, dass bei bestimmten Ereignissen wie Betriebsübernahme, Eheschließung, Geburt eines Kindes die versicherte Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Viele Versicherer lassen eine Verdopplung zu, manche sogar eine Verdreifachung. Das ist die wesentlich sinnvollere Alternative zur Dynamik.
Außerdem verzichten gute Anbieter auf die Verweisung auf andere Tätigkeiten und zahlen die Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Gute Verträge schließen keine Vorerkrankungen aus. Wenn es sein muss, dann sind Risikoaufschläge oder Karenzzeiten (wenn die Erkrankung in den nächsten 3 oder 5 Jahren nicht wieder auftritt, ist sie mit versichert) die bessere Variante.

Was kosten gute / preiswerte Versicherungen?
Gute Risikolebensversicherungen kosten z.B. für einen 30-jährigen Nichtraucher ein bis zwei Euro Jahresbeitrag pro 1000 € Versicherungssumme (Laufzeit 30 Jahre). RaucherInnen zahlen etwa einen Euro mehr.
Berufsunfähigkeitsversicherungen mit sehr guten Bedingungen kosten für einen 25-jährigen Landwirt 650 bis 1000 € Jahresbeitrag für 1000 € BU-Rente und Laufzeit bis 60 Jahren.
Bei beiden Versicherungsarten ist darauf zu achten, Nettobeiträge zu zahlen. Sie ergeben sich, wenn vom Tarifbeitrag sofort die Überschüsse abgezogen werden. Auch bestehende Verträge können und sollten auf dieses Beitragsystem umgestellt werden.

„Baukasten“ oder Komplettlösung?
Das kommt natürlich auf den Inhalt des „Baukastens“ an! Die meisten enthalten „Beiwerk“, das weniger sinnvoll bzw. sogar überflüssig ist. Dazu zählen eine private Haftpflichtversicherung (der Hofnachfolger ist samt Familie oder Lebensgefährtin beitragsfrei in der Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar) oder eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente ist die bessere Alternative). Junge Landwirte benötigen vor allem eine gute Absicherung ihrer Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Letzteres auch nur, wenn Sie Familie und / oder Kreditverantwortung haben. Wollen sie Kapitalbildung zur Altersvorsorge betreiben, sollten sie das von der Risikovorsorge getrennt betreiben, um flexibler zu bleiben. 

Was ist im Falle von laufenden Krediten/ Schulden?
Verlangt die finanzierende Bank zur Kreditsicherung eine Risikolebensversicherung, so sollte diese besser getrennt von der Absicherung der Familie abgeschlossen werden. Ansonsten steht der Familie im Falle des Todes gar kein oder kein ausreichendes Kapital zur Verfügung. Ein schuldenfreier Betrieb allein ist selten Absicherung genug! Zur Absicherung von Fremdkapital kommt auch eine Restschuldversicherung in frage, die sich in der Versicherungssumme an die Kreditentwicklung anpasst. Mit jeder Tilgung wird die Versicherungssumme entsprechend gesenkt.

Wer benötigt eine Krankenzusatzversicherung?
Es gibt viele Varianten von Krankenzusatzversicherungen – von Ausland bis Zahnersatz!
Sinnvoll kann eine Krankentagegeldversicherung für Angestellte im elterlichen Betrieb sein, da sie keinen Anspruch auf Betriebshilfe haben. Im Krankheitsfall (egal ob zu Hause oder im Krankenhaus) kann von der vereinbarten Auszahlung eine Aushilfe ganz oder anteilig finanziert werden. Zu überlegen ist eine Karenzzeit, d.h. die Versicherung setzt erst ab einer bestimmten Krankheitsdauer ein. Das spart Beitrag.
Ob darüber hinaus für Zahnersatz, Brille, Krankenhausaufenthalt eine Zusatzversicherung gewünscht wird, hängt von der Risikobereitschaft und vor allem dem persönlichen Versorgungsanspruch ab. Existenzbedrohende Situationen können auch ohne eine solche Absicherung nicht entstehen.

Welche Möglichkeiten hat der junge Landwirt nach der Hofübernahme, um teure Versicherungsverträge los zu werden? Gibt es Sonderkündigungsrechte?
Ja, die gibt es! Er kann sich innerhalb  von 4 Wochen von den übernommenen Betriebsversicherungen trennen! Das ist eine ideale Gelegenheit, sich von zu teuren, aber auch schlechten Verträgen zu trennen. Vorsicht ist allerdings bei der Einhaltung der Frist geboten. Sie läuft ab Einkommensübertragung, ist also bei rückwirkenden Übernahmen eventuell schon verstrichen!
Grundsätzlich ist die Hofübernahme ein geeigneter Zeitpunkt, die betriebliche wie die private Absicherung unter die Lupe zu nehmen. Damit sind nicht nur Versicherungen gemeint. Auch Vorsorgevollmacht, Testament und Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag (bei Unverheirateten) sind wichtige Themen, die in diesem Zusammenhang (neu) geregelt werden sollten.
Mit steigender Verantwortung für Familie und Betrieb steigen auch die Anforderungen an die private Vorsorge!

Checkliste - Welche private Absicherung benötigt ein Junglandwirt unbedingt

Angestellter auf dem elterlichen Betrieb (sozialversicherungspflichtig oder als Mifa):
• Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie
• Krankentagegeldversicherung

Angestellter auf einem Fremdbetrieb
• Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie

Gesellschafter (mit Eltern)
• Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie

Eigentümer, Pächter
• Berufsunfähigkeitsversicherung

Familienvater
• Berufsunfähigkeitsversicherung
• Risikolebensversicherung (Höhe in Abhängigkeit von der rechtlichen Stellung)