Globalisierung in bäuerlichen Familien
Die weltweite Offenheit für Menschen und Kulturen und die Möglichkeit, frei zu reisen (vom vergangenen halben Jahr mal abgesehen), eröffnen dem Einzelnen vielfache Blickwinkel. So entstanden besonders in Europa in den vergangenen sieben Jahrzehnten viele Familien, die Angehörige verschiedener Staaten haben. Diese bunten Familien erleben neben spannenden Erwartungen und Traditionen auch rechtliche Herausforderungen.
Die Beratung empfiehlt grundsätzlich allen bäuerlichen Familien, Regelungen für Fälle von Scheidung, gesundheitlichem Dauerschaden und Tod zu treffen. Besonders wichtig ist dies für Familien, die aus Mitgliedern mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten bestehen oder Vermögen in verschiedenen Staaten besitzen. Die Europäische Union hat vorgesorgt und Regelungen getroffen, die den Umgang mit dem Erbfall, Scheidung oder Betreuung regeln. Doch sich nur auf diese Regelungen zu verlassen, ist fahrlässig.
Absicherung für den Todesfall
Eines der o.g. Schicksale wird jeden irgendwann ereilen: der Tod. Um die Lieben zu entlasten, sollte jeder eine Verfügung treffen und je nach Lebenssituation anpassen. Die Europäische Union hat 2015 zur Klarheit die EUErbVO (die Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, …) erlassen. Diese gilt für alle Staaten der EU, außer für Dänemark und Irland. In der EUErbVO wird geregelt, welches Recht und welches Gericht in welchem Staat zuständig ist. Ausdrücklich gibt es keine Regelung zu steuerlichen Fragen. Es kann also je nach Staat zu einer Mehrfachbesteuerung im Erbfall kommen. Grundsätzlich ist bei globalen Familien eine besondere Rechts- und Steuerberatung dringend anzuraten.
Die EUErbVO ermöglicht „Verfügungen von Todes wegen“ (Testamente und Erbverträge) zu erlassen. Sie gilt für den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Im Fall von bäuerlichen Familien also für den Ort, wo sich der Hof befindet und die Familien leben. Wenn ein Familienmitglied einen großen Teil des Jahres in einem anderen Staat verbringt, ist die Frage nicht eindeutig und sollte schriftlich festgelegt werden. Besonders Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sollten ihre Erbangelegenheiten frühzeitig regeln und während des Lebens immer wieder überprüfen. Für diese Familien ist es eine große Hilfe, wenn wenigstens der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts im Testament oder im Erbvertrag festgelegt wird. Wenn man sich für eine Erbfolge noch nicht entscheiden kann, dann ist schon einmal klar, welches Erbrecht gilt. Besonders unabdingbar ist eine Klärung, wenn die Höfeordnung als nordwestdeutsches Sondererbrecht gelten soll.
Die Verordnung ermächtigt zur Ausstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses. Das Nachlasszeugnis ersetzt nicht Erbscheine und Hoffolgezeugnisse, sondern stellt einen zusätzlichen Erbnachweis dar. Ebenso setzt die EUErbVO bisherige Erbrechtsabkommen zwischen Staaten nicht außer Kraft. So gibt es unter anderem besondere Abkommen mit den skandinavischen Staaten und mit der Türkei.
Absicherung in Ehe/Partnerschaft
Da der Güterstand im Erbfall immer eine Rolle spielt, ist es für Paare mit Auslandsbezug absolut unerlässlich einen Ehevertrag oder einen Partnerschaftsvertrag zu schließen. Dazu haben sich die Paare viele Fragen zu beantworten.
Wie soll es im Fall von Trennung mit dem Unterhalt aussehen?
Wie soll mit Zugewinn verfahren werden. Verträge, die nur einen Vertragspartner begünstigen können sittenwidrig und damit ungültig sein. Wie kann also der Hof geschützt und gleichzeitig der Partner fair behandelt werden?
Wie soll mit den Summen umgegangen werden, die eventuell zur Unterstützung der Familie in die ausländische Heimat geschickt wurde.
Wo wird der ausländische Partner seinen Lebensmittelpunkt nach dem Tod des anderen oder nach der Trennung suchen?
Welche Besuchsrechte werden dem anderen Elternteil bzw. Großeltern eingeräumt und wie sind diese umzusetzen, wenn der neue Lebensmittelpunkt in einem anderen Staat liegt?
Welche Staatsbürgerschaften soll/will jedes Familienmitglied bekommen und wann? Sollen die Kinder selbst entscheiden dürfen?
Wieviel Vermögen kann in den anderen Staat zollfrei überführt werden?
Weiterhin ist zu klären, wie mit den Rentensystemen der Staaten umgegangen werden soll und kann.
Gerade der Bereich der Absicherung in der Partnerschaft erfordert besondere Kenntnisse der Beteiligten und der Berater, um das gemeinsame Leben gut und fair zu gestalten.
Absicherung für den Fall der Betreuung
Zusätzlich zu innerstaatlichen Vereinbarungen gibt es das „Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen“ vom 13.1.2000. Dieses Übereinkommen regelt, welcher jeweilige Staat mit seinem Rechtssystem eintritt, wenn ein Erwachsener nicht in der Lage ist, für sich selbst zu handeln oder sich selbst zu schützen. Es gilt immer der Staat, in dem der gewöhnliche Aufenthalt stattfindet. Erwachsen im Sinne des Haager Übereinkommens ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Maßnahmen die die einzelnen Staaten treffen können sind z.B. Entscheidungen über die Handlungsfähigkeit, die Unterstellung unter Schutz oder Pflegschaft, die Vormundschaft oder die Verwaltung des Vermögens.
In diesem Abkommen geht es ausdrücklich nicht um Unterhaltspflichten, um Eheschließung oder -auflösung, um den Güterstand, um Erbschaften, soziale Sicherheit oder Asylrecht.
Die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts spielt hier eine große Rolle. Da diese Frage nicht immer eindeutig geklärt werden kann, sollte jeder ausländische Erwachsene (ab 18 Jahren) eine schriftliche Erklärung abgeben, in der er den zuständigen Staat erklärt. Dieses gilt auch für Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften. In vielen Europäischen Staaten gelten ähnliche Regelungen, wie in Deutschland. Jeder Erwachsene kann und sollte beispielsweise eine Vorsorgevollmacht (Deutschland), ein Lebenstestament (Niederlande) oder eine Ehegattenvertretung (Belgien) verfassen und regelmäßig überarbeiten. In jedem Staat hat die Betreuungsvollmacht einen anderen Namen und andere Inhalte. Die Familien sind gut beraten, sich mit dem Recht des jeweils anderen Landes genau auseinanderzusetzen und den Staat zu benennen, dessen Recht gelten soll. Deutsche Vorsorgevollmachten beinhalten Regelungen zur Gesundheitssorge incl. Sterbeprozess, Vermögenssorge, persönlichen Sorge und zur rechtlichen Vertretung. Nur wenige Krankenhäuser fragen nach Verfügungen, wenn man sie zu Behandlungen betritt. Häufig wird die Frage nach einer Vorsorgevollmacht erst gestellt, wenn die erkrankte Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Dann ist es zu spät, noch eine Verfügung zu treffen und es muss vom Gericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Diese Betreuung erhalten nicht automatisch Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten. Wenn dann noch zuerst die Zugehörigkeit eines Staates geklärt werden muss, verliert der Erkrankte oder das Unternehmen wertvolle Zeit.
Fazit: Ganz gleich, ob das Ferienhaus in Schweden liegt, die Ehefrau aus Polen stammt oder das Kind in Frankreich studiert: Bei Auslandsbezug ist immer besondere Beratung und besondere Absicherung von Nöten. Die Suche nach dem richtigen Fachmann/Fachfrau für rechtliche und steuerliche Fragen mit Auslandsbezug und landwirtschaftlichem Know-how ist sicher nicht einfach, jedoch unerlässlich. Manchmal ist der einzige Weg, zwei oder mehrere Beratungsstellen aufzusuchen, die sich mit ihren jeweiligen Fachkenntnissen ergänzen.
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