Muttertierverluste durch Blauzungenkrankheit und Mutterschafprämie
Seit einiger Zeit ist die Blauzungenkrankheit in Niedersachsen ausgebrochen. In immer mehr Betrieben sind Muttertiere betroffen und verendet. Was ist in diesen Fällen in Bezug auf die beantragte gekoppelte Mutterschaf- und ziegenprämie zu tun?
Für die gekoppelte Fördermaßnahme Direktzahlungen für Mutterschafe und -ziegen 2024 (ZSZ) bedeutet es, dass Schaf- und Ziegenbetriebe, die mit der Blauzungenkrankheit Probleme haben und bei denen Antragstiere vor Ende des Haltungszeitraumes (15.05. -15.08.) verenden, als ein Fall höherer Gewalt anerkannt werden können. Die Förderung des jeweiligen Tieres bleibt dann erhalten. Diese nachgewiesen an Blauzungenkrankheit verendeten Tiere müssen dann nicht in ANDI (Agrarförderung Niedersachsen digital) für den Prämien-Antrag abgemeldet oder ersetzt zu werden.
Notwendig ist in diesem Fall, dass die zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einen fristgerechten formlosen Antrag vom Antragstellenden auf Höhere Gewalt erhalten und nachweislich plausible Unterlagen zur Blauzungenkrankheit (z.B. Tierärztliche Bescheinigung mit Ohrmarke des Tieres) zur Dokumentation eingereicht werden. Fristgerecht ist ein Antrag auf Höhere Gewalt gem. § 14 Abs. 4 GAPInVeKoSG, wenn die Meldung auf Blauzungenkrankheit bei den jeweiligen Antragstieren der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Zeitpunkt des Ereignisses schriftlich gemeldet wird.
Weitere Informationen zur gekoppelten Mutterschaf- und Ziegenprämie finden Sie unter diesem Link.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerne zur Verfügung.
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Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
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