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Mutterkorn

Webcode: 01043322
Stand: 25.07.2024

Neue Höchstgehalte für Brot-, nicht für Futterroggen

Mutterkorn ist die Überdauerungsform des Pilzes „Claviceps purpurea“ und wird anstelle der Körner in den Ährenanlagen des Getreides gebildet. Mutterkorn kann auf allen Getreidearten und Gräsern vorkommen. In Deutschland sind überwiegend Roggen und Triticale betroffen. Laut EU-Verordnung 2021/1399 gelten ab dem 1.7.2024 neue Höchstgehalte für Brotroggen.

Unverarbeiteter Roggen: 0,2 g Mutterkorn je kg (bisher 0,5 g)

Für Roggen als Futtermittel gibt es bisher keinen neuen Höchstgehalt. Rechtlich gesehen darf maximal 1 g Mutterkorn je kg Futtermittel (Basis 88 % TS) enthalten sein.  Entscheidend für das Tier sind aber die im Mutterkorn enthaltenen giftigen Ergotalkaloide. Zwischen Mutterkorn- und Alkaloidgehalt besteht jedoch bei niedriger Belastung kein enger Zusammenhang. Das heißt, dass geringe Gehalte an Mutterkorn-Sklerotien nicht grundsätzlich auf niedrige Gehalte an Ergotalkaloiden hinweisen. Während es für Futterroggen noch keinen Alkaloid-Höchstgehalt gibt, gelten für Roggenmahlerzeugnisse ab 1.7.2024 max. 250 µg Ergotalkaloide je kg.

Da Mutterkorn zu den unerwünschten Stoffen zählt, ist ein Verschneiden belasteter Partien mit einwandfreier Ware nicht zulässig.