Die Bestellung erfolgt ggf. nach Produktionsrichtungen, die den verschiedenen Spezialbereichen gemäß Ziffer 2.2.1 bis 2.2.9 entsprechen.
- Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.
- Ermittlung des Verkehrswertes, des Substitutionswertes und des Ertragswertes von gartenbaulichen Betrieben.
- Entschädigungsfragen bei Landentzug, z. B. für Siedlungen, Verkehrsanlagen, Industriebedarf (Entschädigung für An- und Durchschneidungen, Umwege, Erwerbsverluste, Pachtaufhebungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
- Entschädigungsfragen beim Bau von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen.
- Beurteilung von Existenzgefährdungen.
- Pachtfragen (Pachtbeschreibung, Schätzung des lebenden und toten Inventars, Ersatz für Aufwendungen und Verbesserungen, Beurteilung der Bewirtschaftung, Pachtpreisanpassungen).
- Einkommensberechnungen, z. B. bei Betriebsstörungen und Betriebsunterbrechungen infolge vorübergehender oder dauernder Arbeitsunfähigkeit des Betriebsleiters oder von Familienangehörigen und für Unterhaltszahlungen nach Personenschäden und Ehescheidungen.
- Abwicklung von Verwaltungs- und Nießbrauchrechten.
- Bewertungsfragen bei Betriebsübergaben, Erbangelegenheiten, Ehescheidungen und Entnahmen ins Privatvermögen.
- Bewertung von Rechten und Quoten (Brennrechte, Lieferrechte, Wegerechte, Zeichenrechte) einschließlich Beteiligungen (Bezugs-, Lagerungs- und Absatzeinrichtungen).
- Bewertungsfragen bei Flurbereinigungsverfahren und bei Umlegungen.
- Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Schutzgebieten (Wasserschutz, Natur- und Landschaftsschutz).
- Arbeitswirtschaft.
- Beurteilung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und guten fachlichen Praxis, Nachhaltigkeit.
- Betriebswirtschaftliche Beurteilung von Nutzungsbeschränkungen (Naturschutz, Wasser- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz u.a.)
Eine Bestellung für dieses umfassende Gebiet erfolgt in der Regel erst nach mehrjähriger, erfolgreicher Tätigkeit als Sachverständiger, da es umfangreiche Spezialkenntnisse über gesetzliche Vorschriften, Richtlinien und Rechtsprechung zur öffentlich rechtlichen Entschädigung voraussetzt. Es setzt voraus, dass die wichtigsten Bewertungsmethoden für verschiedene Bewertungsanlässe, für Grund und Boden, Gebäude, lebendes und totes Inventar, Feldinventar und Vorräte sicher beherrscht werden.
Zum Fachgebiet Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben