Bezirksstelle Emsland

Aktuelle Informationen der Bezirksstelle Emsland zur GAP

Webcode: 01042825
Stand: 11.03.2024

Aktuelle Informationen rund um die Antragstellung GAP

Deckblatt - GAP 2024
Deckblatt - GAP 2024Otto Pieper

Alle wesentlichen Regelungen zur GAP und ihrer pflanzenbaulichen Umsetzung finden Sie in den angefügten Präsentationen.

Aufgrund aktueller Ereignisse und Entscheidungen weisen wir auf folgendes hin:

I GAP 2024 – Antragsphase beginnt am 14.03.2024 – Termin vereinbaren

Ab dem 14.03.2024 bis grundsätzlich zum 15.05.2024 können wieder die Anträge für Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2024 mit der Anwendung ANDI 2024 gestellt werden. Danach können die Anträge noch bis zum 31. Mai mit Verspätungskürzungen eingereicht werden. Anträge für gekoppelte Tierprämie und AUKM müssen bis zum 15. Mai gestellt werden (Ausschlussfrist). Nähere Infos finden Sie unter dem Webcode 01038364 (Link: LWK - ANDI 2024. Infos zum Start des Antragsverfahrens sind auch unter dem Webcode 01042821 hinterlegt. (Link: LWK - Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2024.)

Die Anwendung kann dann von der Internetseite des SLA gestartet werden (Link: ANDI - SLA)

Wie in den Vorjahren bieten die GAP-Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auch in 2024 Hilfe bei der Antragserstellung im Rahmen einer Dienstleistung an. Die Erstellung des Antrages kann in der Dienststelle, aber auch wieder online, erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu zeitnah einen Termin in Ihrer zuständigen Bezirks- bzw. Außenstelle (Link: Ansprechpartner rund um die GAP Förderungsberatung in der Bezirksstelle Emsland )

 

II GLÖZ 8 – Stilllegungsverpflichtung 2024 ausgesetzt

Das Bundeskabinett hat die von der EU ermöglichte Regelung zur Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung in 2024 beschlossen. Die 2.GAP-AusnahmenVerordnung ist jedoch zustimmungspflichtig und soll am 22. März im Bundesrat behandelt werden Änderungen sind daher noch möglich.

Die VO eröffnet zusätzliche Möglichkeiten bzw. Optionen. Insgesamt gibt es verschieden Optionen, die GLÖZ 8 Verpflichtung zu erfüllen:

  • Stilllegung auf 4 % der Ackerfläche
  • Anbau von Leguminosen auf 4 % der Ackerfläche
  • Anbau von Zwischenfrüchten auf 4 % der Ackerfläche

Auch eine Kombination der aufgeführten Optionen soll möglich sein.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau dieser Kulturen ist untersagt. Flächen mit Zwischenfrüchten müssen bis spätestens am 15. Oktober bestellt sein und mindestens 6 Wochen auf der Fläche bleiben.

Eine Teilnahme an der Ökoregelung 1 a (Honorierung zusätzlicher Brachen über den verpflichtenden Anteil von 4 Prozent hinaus) soll auch bei der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung möglich sein. Im GAP-Antrag müssen die entsprechenden Flächen gekennzeichnet werden.

Einzelheiten sind in der angefügten Präsentation aufgeführt.

 

III GLÖZ 7 Fruchtwechselverpflichtung - trotz Hochwasserschäden einzuhalten!

Auch wenn aufgrund von Hochwasserschäden eine fristgerechte Anzeige eines Falles höherer Gewalt oder eines außergewöhnlichen Umstandes bei der Bewilligungsstelle erfolgt ist, muss die Fruchtwechselverpflichtung nach GLÖZ 7 eingehalten werden!

 

IV Antragsverfahren 2023 – Auszahlungstermine gekoppelte Tierprämien und AUKM

Es wurden die Auszahlungstermine der noch ausstehenden Prämien aus dem Antragsverfahren 2023 festgelegt:
- gekoppelte Tierprämien > 18.04.2024
- AUKM                                > 17.04.2024
Weitere Termine sind hier ersichtlich: (Link: Zahlungstermine )

 

V Einmalige Ausgleichszulage (AGZ) in benachteiligten Gebieten

In 2024 wird die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten einmalig wieder angeboten. Förderfähig sind Acker und Grünlandflächen in der entsprechende Gebietskulisse. Eine Antragstellung wird mit ANDI 2024 möglich sein. Im Landkreis Emsland ist die Antragstellung für Flächen in folgenden Gemeinden möglich: Bockhorst, Esterwegen, Haren, Lathen, Niederlangen, Papenburg, Vrees. Weitere Einzelheiten sind auf der Internetseite des ML aufgeführt. (Link: benachteiligte Gebiete in Niedersachsen und Bremen).