Aktuelle Informationen der Bezirksstelle Emsland zur Förderung
Die Auszahlung der Direktzahlungen, die im Frühjahr 2024 beantragt wurden, wird noch vor Weihnachten erwartet. Ein besonderes Augenmerk sollte hier auf die Prämienbescheide gerichtet werden.
Weiterhin werden einige Regelungen zu GAP ab 2025 geändert.
I Auszahlung der Direktzahlungen 2024
Die Auszahlung der Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensgrundstützung, Junglandwirte-Einkommensgrundstützung, Ökoregelungen, gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen) erfolgt zum 23.12.2024 (Link: Auszahlung Direktzahlungen Webcode 01043740).
Erfreulich ist, dass die Förderbeträge für die Ökoregelungen um etwa 8,5 % gegenüber den geplanten Ansätzen höher ausfallen werden. Die Höhe der Prämiensätze wurden jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht (Link: Direktzahlungen 2024 Webcode 01040008).
II Bewilligungsbescheide prüfen
Aufgrund der komplexen Regelungen und der erforderlichen Umsetzung in der Bewilligung ist es unbedingt notwendig, die Bewilligungsbescheide genau zu prüfen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob Differenzen zwischen der gemeldeten und der festgestellten sowie auszahlungsfähigen Fläche bestehen.
Auf der „Anlage Flächenkürzung 2024“ sind nur die Schläge aufgeführt, bei denen Abweichungen zur beantragten Fläche festgestellt wurden. Hier kann man sich schnell einen Überblick verschaffen ob es große Abweichungen gibt.
Bitte auch in der „Anlage Flächenübersicht 2024“ prüfen, ob die beantragten Kulturen (z. B. Mais-Mischkulturen) anerkannt wurden. Dies ist für die Einhaltung der Fruchtfolgevorgaben (GLÖZ 7) unter Umständen wichtig.
Auf der „Anlage Konditionalitätsverstöße aus der Verwaltungskontrolle 2024“ sind konkrete Hinweise zu festgestellten Beanstandungen aufgelistet. Weiter steht auf der letzten Seite des Bewilligungsbescheides „Anlage Verwaltungssanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Konditionalitäten-Vorschriften 2024“ eine Zusammenstellung aller Konditionalitäts - Vorschriften (GAB 1 bis 11 und GLÖZ 1 bis 9) und ob überhaupt Verstöße festgestellt wurden. Die konkrete Berechnung der jeweiligen Prämien ist in der „Anlage Flächen- und Beihilferechnung 2024“ dargestellt.
Erstmalig werden im Antragsverfahren Agrarförderung 2024 Wiederholungsverstöße Konditionalität aus dem Vorjahr sanktioniert, die bei entsprechenden Verstößen zu erhöhten Abzugsbeträgen führen. Diese Wiederholungsregel gilt für alle Prüfstandards bei den Konditionalitäten GLÖZ und GAB. Voraussichtlich werden die Abzugsbeträge in den Folgejahren noch weiter ansteigen.
Wichtig ist, dass bei Unstimmigkeiten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides reagiert wird. Regelmäßig sollte dann in dieser Frist Widerspruch gegen den Bescheid bei der Bewilligungsstelle eingelegt werden. Da die Bescheide aufgrund der komplexen Vorgaben nicht unbedingt einfach zu verstehen und zu lesen sind, bieten wir und auch ihre zuständigen Berater dazu Unterstützung an.
III GAP 2025 - Änderungen
Bereits im Frühjahr 2024 wurden durch die EU Vereinfachungen bzw. Änderungen für GAP ab 2025 beschlossen, die jetzt auch größtenteils durch nationale Gesetze für Deutschland umgesetzt worden sind. Hier werden die Änderungen insgesamt dargestellt (Link: Was ändert sich 2025).
Besonders sind hier folgende Regelungen zu nennen:
- Wegfall der verpflichtende Stilllegung (GLÖZ8)
- Fruchtwechsel nur noch auf mindestens 33 % der Ackerfläche, unverändert: spätestens im dritten Jahr eine neue Kultur (GLÖZ7)
- freiwillige Stilllegung auf 8% (von 6%) der Ackerfläche erhöht (ÖR1a)
- Erhöhung Prämiensätze für gekoppelte Tierprämien: Mutterkühe 38 €/Tier; Mutterschafe 38 €/Tier
IV Agrarumweltprogramme
Bewilligungsbescheide für die Agrarumweltprogramme (Neue Verpflichtungen) werden am 27.12.2024 versandt. Die Auszahlung der bestehenden Agrarumweltprogramme ist für Mitte März 2025 geplant.
Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten
Gewässerrandstreifen / Niedersächsischer Weg
Der Ausgleich für Gewässerrandstreifen nach dem NDS Weg kann weiterhin beantragt werden (Link Gewässerrandstreifen Webcode 01040376). Die Prämienhöhe richtet sich zum einen nach der Nutzung der Fläche als Acker oder Dauergrünland, zum anderen nach der Lage am Gewässer 1. Ordnung, 2. Ordnung oder 3. Ordnung.
Auch für 2023 können nach derzeitigem Stand ebenfalls noch Anträge bis zum 31.03.2025 gestellt werden. Sollten Sie eine Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich gerne an die örtlichen Berater der LWK Niedersachsen wenden.
Die zuständigen GAP-Berater stehen ihnen gerne für Hilfestellungen und Fragen zur Verfügung.
Kontakte
Otto Pieper
Berater Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Registriernummern, DüngeVO, Grundstücksverkehr, Höferecht
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