Bezirksstelle Nienburg

Die E-Rechnung - Pflicht ab Januar 2025

Webcode: 01043702

Die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen sind nach § 14 UStG  neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (ERechnung) zu verwenden. Eine Rechnung ist in einem "strukturierten elektronischem Format auszustellen und zu übermitteln". Per E-Mail versandte einfache PDF-Dokumente erfüllen diese Voraussetzungen ab Januar nicht mehr. Private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Das Landvolk Mittelweser bietet Ihnen in einer ONLINE-Veranstaltung (ZOOM) am 11. Dezember 2024 die Möglichkeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

E-Rechnung

Vortragsveranstaltung online bei ZOOM

Es erscheint wie eine neue Last, ist aber tatsächlich eine Chance: Ab dem Jahr 2025 beginnt die Pflicht zu elektronischen Rechnungen, das wurde jetzt ins Umsatzsteuergesetz geschrieben. Auf die neuen Rechnungen sollten Sie sich frühzeitig einstellen.  Die Steuerabteilung beim Landvolk Mittelweser thematisiert die E-Rechnung und Folgen für landwirtschaftliche Betriebe im nächsten Landvolk Mittelweser Forum am Mittwoch, 11. Dezember, 19.30 Uhr, via ZOOM, Meeting-ID: 869 9094 2477, Kenncode: 304373, zu dem auch Nicht-Mitglieder herzlich eingeladen sind.

 

Referent:

Joachim Kramer,

Steuerberater beim Landvolk Mittelweser