Der eigenen Stärke zu vertrauen ist gut – Controlling ist besser
Die Inflation hat in den vergangenen Jahren neue Höchststände erreicht. Maschinen sind deutlich teurer geworden. Mitarbeiter können nur gewonnen und gehalten werden, wenn neben einer guten Arbeitsatmosphäre auch die Entlohnung stimmt. Wie wirken sich diese Entwicklungen auf die Arbeitserledigungskosten von Marktfruchtbetrieben aus?
Da die Arbeitserledigungskosten (AEK) einen großen Anteil an den Gesamtkosten des Betriebes haben, verdienen sie besondere Aufmerksamkeit. Welche Kostenpositionen werden hier zusammengefasst? Der Jahresabschluss liefert (fast) alle benötigten Zahlen, um die betriebsindividuellen AEK zu berechnen.
Da sind zum einen die variablen und festen Kosten der Maschinen, Geräte und Betriebsvorrichtungen: Dieselkosten (abzüglich der Agrardieselerstattung), Reparaturen, Ersatzteile und als Festkostenpositionen die KFZ-Versicherungen, die Abschreibungen und ein Zinsanspruch für das gebundene Maschinenkapital. Die ersten Positionen lassen sich direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen. Die Abschreibungen der technischen Anlagen und Maschinen finden sich im Anhang zur Bilanz oder auch im Inventarverzeichnis. Gibt es steuerliche Sonderabschreibung, müssen diese herausgerechnet werden.
Um als letztes den Zinsanspruch für das in den Maschinen gebundene Kapital zu berechnen, müsste man den aktuellen Zeitwert der Maschinen kennen. Da diese Ermittlung zu zeitaufwendig wäre, nimmt man vereinfachend den Buchwert aus dem Jahresabschluss (Mittelwert aus dem Wert am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres). Für diesen Betrag wird dann ein kalkulatorischer Zinsansatz von z.B. 3% berechnet. Dies wären die entgangenen Zinseinnahmen, wenn die Maschinen mit Eigenkapital finanziert wären. Bei Fremdfinanzierung entspräche dieser Betrag den jährlichen Zinskosten.
Als letzte Position der Maschinenkosten muss die eingekaufte Lohnarbeit vom Maschinenring oder vom Lohnunternehmer berücksichtigt werden. Sofern der Betrieb selbst auch überbetriebliche Arbeiten erledigt, also Einnahmen aus Lohnarbeit in der Gewinn- und Verlustrechnung stehen, sind diese von den AEK abzuziehen. Hierdurch soll pauschal korrigiert werden, dass Kosten, die auf fremden Flächen entstanden sind, die eigenen AEK belasten.
Da die meisten Maschinen (noch) nicht alleine fahren, besteht der zweite Teil der AEK aus den Personalkosten. Die Positionen Löhne, Soziale Abgaben und Betriebliche Unfallversicherung werden ebenfalls direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen. Es fehlt dann nur noch der kalkulatorische Lohnansatz für die Personen, die Arbeitsleistung im Betrieb erbracht, aber keine Lohnkosten im Jahresabschluss verursacht haben (z.B. der oder die Betriebsleiter). Richtwert: Für die Betriebsleitung 50 bis 60 TSD Euro je volle Arbeitskraft.
Die Entwicklung der AEK in den letzten Jahren zeigen die beiden Tabellen. Exemplarisch sind hier die Zahlen für vier identische Ackerbaubetriebe ohne Kartoffeln und neun identische Betriebe mit Kartoffelbau dargestellt. Die Kosten sind gestiegen, was zunächst nicht verwundert. Die Steigerung ist für die Betriebe ohne Kartoffelbau jedoch prozentual höher ausgefallen, da sie ein geringeres Flächenwachstum im betrachteten Zeitraum hatten.
Die Kartoffelbaubetriebe konnten ihre Festkosten durch die Flächenausweitung auf mehr Hektar verteilen. Die Halmfruchtbetriebe sind weniger stark gewachsen und haben daher diese sogenannte Kostendegression weniger genutzt. Das Flächenwachstum konnte die Kostensteigerung aber auch nur abschwächen, nicht verhindern. Auffällig ist weiterhin der Anstieg der Personalkosten: In den arbeitsintensiven Kartoffelbaubetrieben sind diese um fast 80% gestiegen, in den Halmfruchtbetrieben immerhin noch um ca. 30%. Eine mögliche Erklärung: Da Mitarbeiter schwerlich teilbar sind, kommt es zu Kostensprüngen, wenn durch betriebliches Wachstum Neueinstellungen erfolgen.
Die Ermittlung der eigenen AEK ist ein erster Schritt auf dem Weg des betrieblichen Controllings. Dies ermöglicht den Vergleich mit anderen Betrieben. In den betriebswirtschaftlichen Arbeitskreisen der Landwirtschaftskammer werden diese Zahlen ermittelt und diskutiert. Als nächster Schritt sollten Zielgrößen für das kommende Wirtschaftsjahr geplant werden. An dieser Planung müssen alle Mitarbeiter des Betriebes beteiligt sein. Beispielsweise kann man Werte für die verbrauchten Liter Diesel/ha oder die Reparaturkosten/ha als Zielgrößen vereinbaren. Werden die Ziele erreicht, kann ein Teil der eingesparten Kosten in Form von Prämien an die Mitarbeiter fließen.
Die Maschinenfestkosten und die Personalkosten sind nur mittel- und langfristig zu verändern. Hier geht es um die richtige Kombination aus Eigenmechanisierung und zugekaufter Lohnarbeit in Verbindung mit dem geplanten Anbauprogramm. Aber auch in diese Fragestellungen sollten alle Beteiligten eingebunden sein. Mitarbeiter, die mit dem gekauften Schlepperfabrikat nicht glücklich sind oder liebgewonnene Tätigkeiten an den Lohnunternehmer verlieren, schöpfen ihr Potenzial vielleicht nicht voll aus.
Zum Controlling gehört weiterhin, die Entwicklung der Planzahlen innerhalb des Jahres zu verfolgen und zu besprechen. Das hält die Motivation hoch, außerdem können unvorhergesehene Ereignisse Änderungen der Zielgrößen erforderlich machen.
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Rolf Fricke
Stellv. Leiter Aus- u. Fortbildung, Unternehmensberatung
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