Neue Förderperiode im Herdenschutz mit Änderungen in Kraft getreten
Zukünftig werden zwei Förderrichtlinien für die Weidetierhalter zur Verfügung stehen. Das sind die überarbeitete, bekannte Richtlinie Wolf (finanzielle Unterstützung Halter von Schafen, Ziegen, Gehegewild, Rindern und Pferden) sowie die Richtlinie SchNA (Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke in Niedersachsen).

- Billigkeitsleistungen bei wolfsbedingten Nutztierrissen
- Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen.
Im Bereich der Zahlung von Billigkeitsleistungen gibt es nur marginale Veränderungen. An dieser Stelle soll auf drei Punkte kurz näher hingewiesen werden.
1. Der Billigkeitshöchstbetrag pro Tier beträgt in Zukunft 10.000 € (bisher 5.000 €). Die Deckelung pro Betrieb und Jahr bleibt mit 30.000 € unverändert.
2. Die Billigkeit wurde um die Tierkategorie „Gebrauchshunde“ erweitert (bisher begrenzt auf Hütehunde).
3. Der für eine Billigkeitszahlung in der Schaf- und Ziegenhaltung geforderte wolfsabweisende Grundschutz bleibt weiterhin bei 90 cm Höhe (Elektronetze/-litzen)!
Die Regelungen für die Beantragung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen wurden dagegen deutlich umfangreicher neu aufgestellt. Einen Überblick über die ausgedehnten Zuwendungen der Präventionsmaßnahmen finden Sie unter folgenden Webcode: 01043922.
Die Richtlinie SchNA (Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke in Niedersachsen) befindet sich noch in Bearbeitung. Diese Richtlinie hat Gültigkeit für Schafhaltungen über 11 Schafe. Für diese Betriebe ist eine Förderung auf den Hektar Weidefläche geplant. Die Antragstellung soll voraussichtlich im März starten.
Kontakte
Sonja Kornblum
Außenstellenbeauftragte Außenstelle Soltau-Fallingbostel, Wirtschaftsberatung
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