Regelung der Ausbildung Werker*in im Gartenbau
Die "Regelung über die Berufsausbildung behinderter Menschen zum Werker /zur Werkerin im Gartenbau" gewährleistet einen bundeseinheitlichen Standard in der Ausbildung.
Die Berufsausbildung zum Werker bzw. zur Werkerin bietet jungen Menschen die Chance, sich trotz ihrer Behinderung am ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Und damit den Schritt in ein unabhängiges Leben zu vollziehen.
Die Regelung basiert auf § 66 des Berufsbildungsgesetzes. Sie orientiert sich an der Berufsausbildungsverordnung für Gärtner auf angepasstem Niveau. Sie wurde für Menschen mit Behinderung geschaffen, die aufgrund der Art und Schwere bzw. Art oder Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung im anerkannten Beruf Gärtner/Gärtnerin nicht absolvieren können. Sie regelt die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte.
Folgende Punkte sind geregelt:
- Personenkreis und Anwendungsbereich
- Berufsbezeichnung
- Anforderungen an die Ausbildungsstätten und Ausbilder/innen
- Dauer und Ziel der Ausbildung
- Ausbildungsberufsbild
- Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsplan
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Zwischen- und Abschlussprüfung
- Bewertung der Abschlussprüfung
- Bestehensregelung
© M. Wunder
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