Nur wenn die letzte Hauptfrucht ein Getreide war, darf bis zum 01. Oktober zu Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchten und Feldfutter Stickstoffdünger ausgebracht werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Aussaat der Wintergerste bis zum 01. Oktober, die Aussaat der Zwischenfrüchte, des Winterrapses und des Feldfutters bis zum 15. September erfolgt ist. Nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse, Leguminosen, Brache, Gras und allen anderen Vorfrüchten außer Getreide ist eine N-Düngung zu Kulturen, die im Herbst nicht mehr geerntet werden, grundsätzlich verboten. Weitere Einschränkungen gelten in roten Gebieten.
Betrieb & Umwelt
Stand: 17.04.2024