Fristen & Stichtage
Betrieb & Umwelt
Übersicht von zu beachtenden Fristen und Stichtagen aus dem landwirtschaftlichen Bereich nach Themenbereichen.
Gem. § 4 und 5 der StoffBilV müssen die dem Betrieb zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor ermittelt werden. Die zugeführten und abgegebenen N- und P-Mengen sind auf Grundlage von Lieferscheinen, Rechnungen und unter Heranziehung des jeweiligen Gehaltes an N und P (Deklaration) dieser Stoffe und Nutztiere zu ermitteln. Betriebe, die das Wirtschaftsjahr 01. Juli – 30. Juni als Bezugsjahr gewählt haben müssen bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres die Ausgangsdaten und das Ergebnis der Stoffstrombilanz für die eigenen Unterlagen aufgezeichnet haben.
Betrieb & Umwelt, Pflanze
Stand: 09.08.2022