Fristen & Stichtage
Betrieb & Umwelt
Übersicht von zu beachtenden Fristen und Stichtagen aus dem landwirtschaftlichen Bereich nach Themenbereichen.
Grundsätzlich sind alle Besitzerinnen und Besitzer von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Geflügel (außer Tauben), Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln meldepflichtig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck oder in welcher Anzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der genannten Tierarten.
Stichtag für die Meldung ist in jedem Jahr der 03.01. Darüber hinaus sind Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer ab dem ersten Tag der Tierhaltung und der Haltung des ersten Tieres zur Meldung an die Tierseuchenkasse verpflichtet. Die Stichtagsmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem 03.01. eines jeden Jahres bei der Tierseuchenkasse vorliegen, also spätestens am 17.01. Nachmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der meldepflichtigen Bestandsveränderung vorzunehmen.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 17.04.2024