Fristen & Stichtage
Betrieb & Umwelt
Übersicht von zu beachtenden Fristen und Stichtagen aus dem landwirtschaftlichen Bereich nach Themenbereichen.
Tierhalter müssen bis zum 14. Januar eine Mitteilung über die Nutzungsart, den Tierbestand und die Tierbestandsveränderungen für das 2. Halbjahr des Vorjahres an die amtliche Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank über hi-Tier (www.hi-tier.de) vornehmen. Auch Null-Meldungen sind im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes (ABM) einzureichen. Das gilt für alle Betriebe, deren Tierbestand im Durchschnitt des vergangenen Halbjahres folgende Anzahl übersteigt: 25 Mastkälber bis 12 Monate, 25 Milchkühe, 85 Sauen, 250 Absatzferkel bis einschließlich 30 kg, 250 Mastschweine über 30 kg, 10.000 Masthühner, 4.000 Legehennen, 1.000 Junghennen, 1.000 Mastputen.
Die Verwendung von Antibiotika für das 2. Halbjahr des Vorjahres ist nunmehr vom Tierarzt im Rahmen der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) zu melden.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 17.04.2024