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Zwischenprüfung Fischwirt/in

Webcode: 01012139

Jeder Auszubildende hat im Laufe seiner Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.

Fischwirt*in
Fischwirt*inAndreas Teichler
In der Zwischenprüfung werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten der ersten 18 Ausbildungsmonate laut Ausbildungsrahmenplan sowie der entsprechende Lernstoff des Berufsschulunterrichtes geprüft. Die Anmeldevordrucke finden Sie im Downloadcenter.

Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei:

Die Zwischenprüfung findet im Winter statt. 
Die Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden dazu bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen rechtzeitig anmelden (31. Dezember eines Jahres).

 

Küstenfischer
KüstenfischerAndreas Teichler
Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei:

Die Zwischenprüfung findet ebenfalls im Winterhalbjahr eines jeden Jahres statt. Die Anmeldungen müssen rechtzeitig (31. Dezember eines Jahres) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorliegen.

Zur Zwischenprüfung ist der schriftliche Ausbildungsnachweis vorzulegen. Beachten Sie bitte die Hinweise im Berichtsheft.