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Forstwirt: Ausbildungsvertrag abschließen

Webcode: 01012916


Vor Beginn der Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag abzuschließen. Er kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

 

Der Ausbildungsvertrag ist vollständig ausgefüllt und von allen Vertragsparteien unterschrieben vor Beginn der Ausbildung an folgende Anschrift zur Eintragung einzureichen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachbereich Aus- und Fortbildung, Landjugend
Mars-la-Tour Straße 1-13, 26121 Oldenburg


Evtl. sind zusätzliche, erforderlich Unterlagen mit einzureichen (wie z. B. individueller Ausbildungsplan, Bescheinigung der Erstuntersuchung nach Jugendarbeits­schutz­gesetz, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf).

Nähere Hinweise zu Vergütung und Urlaub befinden sich in einem Merkblatt im Downloadcenter.

Der Ausbildende hat seinen Auszubildenden zu Beginn der betrieblichen Ausbildung bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden, die neben den Beiträgen für die Krankenversicherung auch die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzieht.

Arbeitszeit

Es wird empfohlen, vor Beginn der Ausbildung genaue Absprachen über die Arbeitszeit und die Wochenendregelung zu treffen. Grundsätzlich gelten hierfür neben den Angaben im Ausbildungsvertrag die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes bzw. des jeweils gültigen Tarifvertrages.