Ausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker Hauswirtschaft
Junge Menschen mit Behinderung, die Interesse an einer hauswirtschaftlichen Ausbildung haben, können sich in Niedersachsen als Fachpraktiker*in Hauswirtschaft qualifizieren.
Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs vom Fachdienst der zuständigen Agentur für Arbeit ist die erste Voraussetzung für die dreijährige Ausbildung. Sie erfolgt in besonders dafür anerkannten Betrieben oder in Bildungseinrichtungen, die die Ausbildung in Kooperation mit Betrieben durchführen. Dies können Großhaushalte jeglicher Art sein, Senioreneinrichtungen oder Kindertagesstätten, Tagungshäuser und landwirtschaftliche Betriebe mit hauswirtschaftlichem Dienstleistungsangebot (z. B. der Verkauf eigener Produkte). Im 3. Ausbildungsjahr findet eine 10‑monatige betriebspraktische Ausbildung statt, in der die Auszubildenden in gastronomischen Betrieben, gewerblichen Reinigungsunternehmen oder Wäschereien eingesetzt werden.
Die Ausbilder*innen müssen neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen (nähere Informationen hier).
Ausbildungsinhalte
- Basisqualifikation
- Einrichten von Arbeitsplätzen
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Hygiene und Umweltschutz
- Kommunikation und Zusammenarbeit
- Verpflegung und Service
- Vor- und Zubereitung von einfachen Speisen, Getränken und Gebäck
- Lagern und Transport von Lebensmitteln
- Ausgeben von Speisen und Service
- Hausreinigung und Service
- Reinigen und Gestalten von Räumen
- Reinigen von Glas- und Verkehrsflächen
- Hol- und Bringdienste
- Textilreinigung uns Service
- Transportieren und Vorbereiten von Schmutzwäsche
- Waschen, Trocknen und Glätten von Wäsche und Kleidung
- Lagern/Einräumen von Wäsche und Kleidung
- Betriebsspezifische Dienstleistungen
- Durchführen von Fachaufgaben in einem betrieblichen Einsatzgebiet
Außerdem findet an 1 – 2 Tagen in der Woche Unterricht in einer Berufsschule statt. Hierfür werden gesonderte Fachklassen eingerichtet.
Ausbildungsnachweis
Die Auszubildenden führen während der gesamten Ausbildungszeit einen Ausbildungsnachweis über die Tätigkeiten und Inhalte der Ausbildung. Die Ausbildungsbetriebe stellen dieses Heft den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung. Bestellt werden kann es hier oder bei den Ausbildungsberater*innen der LWK Niedersachsen.
Prüfungen
Wie in anderen Ausbildungsberufen wird nach der Hälfte und am Ende der Ausbildungszeit eine Zwischen- bzw. Abschlussprüfung durchgeführt. In der Zwischenprüfung werden die Basisqualifikationen der hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen gezeigt. Auf Antrag kann ein Teilergebnis bei der Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Die Abschlussprüfung bezieht sich überwiegend auf die im dritten Ausbildungsjahr vermittelten Fachaufgaben im betrieblichen Einsatzgebiet.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft erbringen nach Anleitung selbstständig hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen (hauswirtschaftliche Dienstleistungen). Sie sind vorwiegend in hauswirtschaftlichen Betrieben, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie gewerblichen Dienstleistungsunternehmen tätig.
Zusätzlich kann bei guten Ausbildungsergebnis die Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter*in in einer verkürzten Ausbildungszeit angeschlossen werden.
Rechtliche Regelungen
- § 66 Berufsbildungsgesetz vom 20.07.2022
- Regelung über die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen zum Fachpraktiker / zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft vom 02.08.2010
- Rahmenregelung des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung für die Ausbildung behinderter Menschen vom 17. Dezember 2009
Weitere Unterlagen zur Ausbildung können Sie im Downloadcenter unter Hauswirtschafter/in ► Inklusion ►Fachpraktiker/in Hauswirtschaft herunterladen.
Kontakt für die Bestellung von Berichtsheften:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 3.3, Frau Schulz
Mars-La-Tour-Str. 1 - 3, 26121 Oldenburg
Tel.: 0441/801-229
E-Mail: tanja.schulz@lwk-niedersachsen.de
Kontakte
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