Förderungsberatung: Investive Förderung in der Landwirtschaft
Zur Zeit gibt es verschiedenste Fördermaßnahmen für Investitionen in der Landwirtschaft. Eine Zusammenstellung der aktuellen, wesentlichen Förderungen mit dem Schwerpunkt Investitionen finden Sie in nachstehendem Artikel.
- Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft/Bauernmilliarde (IuZ): Gefördert werden Investitionen für die
Anpassung an das neue Düngerecht bzw. Investitionen zur Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen in den Jahren 2021 bis 2024. Gefördert wird mit 40 % Zuschuss und 60 % Förderdarlehen der Rentenbank.
Es gibt 3 Förderbereiche:
- Neue Maschinen und Geräte
- Neubau von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger
- Erwerb von Anlagen zur Gülleseparierung
Anträge sind in Zusammenarbeit mit der Hausbank online bei der landwirtschaftlichen Rentenbank zu stellen.
Beratungsangebot und Ansprechpartner*innen IuZ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
- Agrarinvestitionsförderung (AFP): Es sind Vorhaben mit einem Zuschuss zwischen 20 und 40 % auf das förderfähige Nettoinvestitionsvolumen förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.
Anträge können in der Regel in der ersten Jahreshälfte in einem bestimmten Zeitfenster bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 2.1 eingereicht werden. Bei einem Antragsüberhang erfolgt die Vergabe der Mittel im Rankingverfahren.
Beratungsangebot und Ansprechpartner*innen AFP der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
- BLE-Bundesprogramm-Energieeffizienz: Förderfähig sind Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wesentlich erhöhen. Die Höhe der Zuwendung wird in den neuen Förderbedingungen nach der Fördereffizienz berechnet. Somit erhalten Vorhaben mit hohem CO2-Einsparpotenzial eine höhere Förderung. Bezuschusst werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzelmaßnahmen sind: Modernisierung und Neubau energieeffizienter Anlagen, Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung; mobile Maschinen und Geräte, die zum Antrieb regenerative Energie nutzen.
Anträge können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Beratungsangebot und Ansprechpartner Energieeffizienz der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
- In Vorbereitung befindet sich das BLE Stallumbauprogramm: Wenn das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in Kraft tritt, sollen Investitionen im Bereich Schwein nicht mehr über das AFP, sondern über das Bundesprogramm Stallumbau gefördert werden. Die Antragstellung soll dafür bei der BLE erfolgen. Die Haltungsformen 3 Frischluftstall, 4 Auslauf/Freiland und 5 Bio gemäß staatlicher Tierhaltungskennzeichnung wären dort förderfähig. Die Fördersätze sollen 60 % bis 500 Tsd. Euro Nettoinvestitonsvolumen, 50 % bis 2 Mio. Euro und daüberhinaus 30 % bis 5 Mio. Euro Nettoinvestitionsvolumen betragen. Hierbei soll das "Windhundverfahren" zum Tragen kommen. Außerdem sollen mit einer gesonderten Richtlinie die laufenden Mehrkosten dieser Ställe in 2 Stufen mit 80 % in der 1. Stufe (50 Sauen oder 1.500 verkaufte Ferkel bzw. Mastschweine) und 70 % in der 2. Stufe (200 Sauen oder 6.000 verkaufte Ferkel oder Mastschweine) gefördert werden. Bei einem Antragsüberhang soll eine "pro-rata-Kürzung" erfolgen und zunächst die Tierzahlen der Stufe 1 abgedeckt werden, so die Entwürfe.
Zahlreiche Förderangebote für Landwirtschaft und Gewerbe gibt es außerdem bei der NBank.
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
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