Investitionsförderung 2023
In der Agrarinvestitionsförderung (AFP) sind Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 40 % förderfähig, wenn diese besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Tierschutz erfüllen.
Das Antragsverfahren 2022 wurde vom 21.09.2022 bis zum 05.10.2022 durchgeführt. Innerhalb dieses Zeitraums gingen 121 Anträge mit beantragten Zuwendungen in Höhe von insgesamt 30 Mio € ein. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgte nach einem Ranking-System bis die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 15,42 Mio. € ausgeschöpft waren.
Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können Sie mit bis zu 40% der förderfähigen Nettoinvestitionssumme in Ihrem Vorhaben unterstützt werden.
Förderfähig sind:
- Stallbauvorhaben, deren Tierschutzstandards über den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Achtung: Neu ist, dass in niedersächsischen Gemeinden mit einem Viehbesatz über 2,5 GV/ha LF keine Wachstumsinvestitionen mehr gefördert werden sollen. Außerdem gilt einzelbetrieblich, dass ein Viehbesatzvon 2,0 GV je ha LF nach Durchführung der Investition nicht überschritten werden darf. Die Berechnung des GV-Besatzes hat sich außerdem verändert, da nicht mehr der GV-Schlüssel der Düngeverordnung, sondern der des Bundesrahmenplans maßgeblich ist.
Wachstumsinvestitionen in der Schweinemast sollen im niedersächsischen AFP grundsätzlich nicht mehr förderfähig sein. Wenn das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in Kraft tritt, sollen Investitionen im Bereich Schwein nicht mehr über das AFP, sondern über das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung gefördert werden. Die Antragstellung soll dafür bei der BLE erfolgen. Die Haltungsformen 3 Frischluftstall, 4 Auslauf/Freiland und 5 Bio gemäß staatlicher Tierhaltungskennzeichnung wären dort förderfähig. Die Fördersätze sollen 60 % bis 500 Tsd. Euro Nettoinvestitonsvolumen, darüberhinaus 50 % bis 2 Mio. Euro und bis 5 Mio. Euro 30 % vom Nettoinvestitionsvolumen betragen. Hierbei soll das "Windhundverfahren" zum Tragen kommen. Außerdem sollen mit einer gesonderten Richtlinie die laufenden Mehrkosten dieser Ställe in 2 Stufen mit 80 % in der 1. Stufe (50 Sauen oder 1.500 verkaufte Ferkel bzw. Mastschweine) und 70 % in der 2. Stufe (200 Sauen oder 6.000 verkaufte Ferkel oder Mastschweine) gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass dies keine Bestandsbegrenzung, sondern lediglich eine Förderobergrenze bedeutet. Das heißt, dass also auch Betriebe, die noch mehr Tiere halten, förderfähig sind. Zudem sind auch Teilbetriebsumstellungen förderfähig. Die Höhe der Pauschale für laufende Kosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt. 70 % der Tiere sollen bei der Förderung der laufenden Mehrkosten einen intakten Ringelschwanz haben. Bei einem Antragsüberhang soll eine "pro-rata-Kürzung" erfolgen und zunächst die Tierzahlen der Stufe 1 abgedeckt werden, so die Entwürfe.
- Spezifische Investitionen zum Klima- und Umweltschutz (SIUK) können mit 40 % gefördert werden:
▪ Abluftreinigungsanlagen (Schweine, Geflügel)
▪ Kot-Harn-Trennung (Schweine)
▪ Verkleinerte Güllekanäle (Schweine)
▪ Emissionsarme Stallböden (Rinder)
▪ Fütterungssysteme für nährstoffreduzierte Phasenfütterung (Schweine)
▪ Güllekühlung (Schweine)
▪ Abdeckung bestehender Güllelagerstätten (Rinder, Schweine)
▪ Separate Wirtschaftsdüngerlagerstätten in Verbindung mit Stallbauten
▪ geschlossene, rezirkulierende Bewässerungssysteme für Sonderkulturen
▪ Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte
▪ „Biobett“-System zur Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen
- Architektur- und Ingenieurleistungen, Investitionskonzept, Betreuung von baulichen Investitionen.
Anträge für das diesjährige Antragsverfahren des Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023 können in der Zeit vom 17.08.2023 bis zum 31.08.2023 gestellt werden.
Weitere Bedingungen und den neuen GV-Schlüssel finden Sie auf unserer Homepage im Artikel "Agrarinvestitionsförderung".
Da bei vielen Vorhaben zur Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen muss, sollten mögliche Anträge frühzeitig vorbereitet werden.
Unsere Wirtschaftsberater*innen beraten Sie gerne!
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung - Start am 1. März 2024
Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde am 23. August 2023 veröffentlicht. Es sieht fünf Haltungsformen vor und bezieht sich vorerst auf die Schweinemast. Der Umbau in die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/…
Mehr lesen...Investitionsprogramm Landwirtschaft (IuZ)
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft als Teil des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) vom BMEL läuft über vier Jahre seit 2021 bis 2024. In 2024 wird es jedoch keine weitere Antragsmöglichkeit geben.
Mehr lesen...Förderungsberatung: Investive Förderung in der Landwirtschaft
Zur Zeit gibt es verschiedenste Fördermaßnahmen für Investitionen in der Landwirtschaft. Eine Zusammenstellung der aktuellen, wesentlichen Förderungen mit dem Schwerpunkt Investitionen finden Sie in nachstehendem Artikel.
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Plötzlich Grundbesitzer! Crashkurs: Rechte und Pflichten von Eigentümern ldw. Flächen und Hofstellen
31.01.2025 - 14.02.2025
Neueigentümer von ldw. Flächen und/oder Hofstellen stehen plötzlich vor vielen neuen Rechten und Pflichten, betreffend des Neueigentums. Nicht selten lässt das Baurecht Pläne platzen. Besondere Anforderungen stellen zudem das…
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Fördermöglichkeiten in der Landwirtschaft
Sie suchen eine kompetente Beratung zu Fördermöglichkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben.
Mehr lesen...Antrag auf Agrarinvestitionsförderung (AFP)
Moderne und tiergerechte Wachstumsschritte: realisieren Sie ihr Bauvorhaben mit einer finanziellen Unterstützung des Landes Niedersachsen und der europäischen Union. Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden Sie …
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...Beratungsgrundlagen Umsetzung Düngeverordnung
Ausgangslage Neue bundeseinheitliche rechtliche Anforderungen sowie zusätzlich landesweit geltende neue Regelungen ab 2021 fordern seitens der Landwirtschaft intensive Anpassungsmaßnahmen mit dem Ziel eines verstärkten Umwelt- und …
Mehr lesen...