Investitionsprogramm Landwirtschaft (IuZ)
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft als Teil des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) vom BMEL läuft über vier Jahre seit 2021 bis 2024. In 2024 wird es jedoch keine weitere Antragsmöglichkeit geben.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein neues Investitionsförderprogramm für die Landwirtschaft geschaffen. Ziel ist es, mit einem Mittelvolumen von insgesamt einer Milliarde Euro, die Landwirte in den anstehenden Transformationsprozessen, wie der Umsetzung der neuen Düngeverordnung, zu unterstützen. Das Geld steht für die Jahre 2021 bis 2024 zur Verfügung und wird auf verschiedene Programme verteilt: 816 Mio. Euro werden für Investitionsmaßnahmen, 140 Mio. Euro für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. Euro für die Innovationsförderung und 20 Mio. Euro für die Digitalisierung bereitgestellt.
Die Investitionsmaßnahmen werden nach dem so genannten Investitionsprogramm Landwirtschaft vergeben. Die Gelder werden auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilt. Ziel dieser Förderung ist es die Investitionen in moderne Technologien zu fördern, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz zu erreichen. In 2024 wird es keine weitere Antragsmöglichkeit geben.
Förderberechtigte
Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen antragsberechtigt. Darüber hinaus sind vom Zuwendungsempfänger entsprechende berufliche Qualifikationen und der Nachweis für ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen, durch die Einreichung der letzten zwei Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und die Bestätigung der Hausbanken zu erbringen. Abweichend davon können Hofnachfolger, bei denen noch kein eigener Jahresabschluss vorliegt, die der vorhergehenden Betriebsführung einreichen. Eine GV-Grenze gibt es nicht.
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen führen, Produktionskosten möglichst senken, die Wertschöpfung steigern und vor allem zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Dazu zählt der Kauf von Maschinen und Geräten zur umweltschonenden Dünger- oder Pflanzenschutzausbringung sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Achtung: Ab der Antragsphase 2022 ist ausschließlich die Förderung von Wirtschaftsdüngerausbringtechniken möglich. Der Güllewagen selber ist nicht mehr förderfähig! Weiterhin werden Bauten zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Separationsanlagen für flüssige Wirtschaftsdünger gefördert. Die konkreten Fördermaßnahmen werden in einer Positivliste zentral bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgeführt. Diese ist in der stetig aktualisierten Fassung auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank abrufbar.
Förderhöhe
Die Zuwendung stellt eine Kombination aus einem direkten Zuschuss und einem zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtscahftlichen Rentenbank dar. Der Zuschuss beläuft sich für landwirtschaftliche Betriebe auf bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme und auf bis zu 10 % bzw. 20 % der förderfähigen Investitionssumme für landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60 % der förderfähigen Investitionssumme betragen. Die Umsatzsteuer kann nur berücksichtigt werden, wenn im Unternehmen kein Vorsteuerabzug vorgenommen wird (pauschalierende Betriebe). Innerhalb des Förderzeitraums 2021 bis 2024 wird das förderfähige Investitionsvolumen eines Antragsstellers auf 1 Mio. Euro begrenzt. Der maximale Zuschuss pro Vorhaben ist für landwirtschaftliche Betriebe auf 250.000 € und für gewerbliche Unternehmen auf 100.000 € gedeckelt.
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Laura Jans-Wenstrup
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