Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, den zwei Stellvertretern des Präsidenten und bis zu zwölf weiteren Personen. Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder muss durch drei teilbar sein.
Ein Drittel der Vorstandsmitglieder, darunter ein Stellvertreter des Präsidenten, muss der Wahlgruppe 2 angehören oder nach § 14 Absatz 2 LwKG als Mitglied der Kammerversammlung berufen sein (§ 20 Abs. 2 LwKG). Mitglied des Vorstandes kann nur sein, wer Mitglied der Kammerversammlung ist (§ 6 Hauptsatzung).
Unter den von der Kammerversammlung zu wählenden Mitgliedern des Vorstandes soll sich je eine Vertreterin oder ein Vertreter
- des Privatwaldbesitzes,
- des Gartenbaues und
- der Landfrauen befinden.
Der Vorstand führt die Beschlüsse der Kammerversammlung aus. Er beschließt in allen Angelegenheiten, die nicht durch das Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG), die Hauptsatzung oder durch Beschluss der Kammerversammlung dieser selbst oder der Präsidentin oder dem Präsidenten vorbehalten sind (§ 19 Abs. 1 LwKG).
Insbesondere hat der Vorstand unter anderem:
- die Beschlüsse der Kammerversammlung vorzubereiten und auszuführen;
- über Angelegenheiten der Kammerversammlung, die keinen Aufschub dulden, vorbehaltlich der späteren Genehmigung der Kammerversammlung zu beschließen;
- die von den Ausschüssen vorgeschlagenen Fachbeiräte zu bestätigen;
- über die von den Ausschüssen gestellten Anträge zu beschließen;
- die Tagesordnung für die Kammerversammlung zu beschließen.
Der Vorstand kann zur Bearbeitung oder Vorbereitung einzelner Beratungsgegenstände Kommissionen bilden, wenn für dieses Arbeitsgebiet kein Ausschuss oder Fachbeirat besteht. Der Vorstand kann die Beschlussfassung in den seiner Zuständigkeit unterliegenden Angelegenheiten auf die Präsidentin oder den Präsidenten allein oder auf mehrere Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich übertragen, soweit nicht das LwKG, die Hauptsatzung oder ein Beschluss der Kammerversammlung entgegensteht (§ 19 Abs. 2 LwKG). Ein Drittel aller Vorstandsmitglieder wird von den Mitgliedern, die der Wahlgruppe 2 angehören oder nach § 14 Abs. 2 LwKG berufen sind gewählt. Zwei Drittel aller Vorstandsmitglieder werden von den übrigen Mitgliedern der Kammerversammlung in getrennten Wahlgängen, gewählt.
Die weiteren Regelungen zum Vorstand sind in der Hauptsatzung dargestellt.
Vorstandsmitglieder der Wahlgruppe 1*
Heiner Beermann |
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Elisabeth Brunkhorst |
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Markus Gerhardy |
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Hermann Hermeling |
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Hajo Hinrichs |
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Thorsten Riggert |
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Theo Runge |
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Johannes Schürbrock |
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Gerhard Schwetje |
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Manfred Tannen |
Vorstandsmitglieder der Wahlgruppe 2*
Andreas Grimm |
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Petra Heidemann |
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Dagmar Heyens Vizepräsidentin |
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Nicole Klattenhoff |
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Jens Petermann |
*Erläuterung zu den Wahlgruppen und der Wahl zur Kammerversammlung in §7 Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG)
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