6. Treffen der Landwirtschaftsrichterinnen und Landwirtschaftsrichter im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Ehrenamtliche Fachleute bringen ihre Erfahrungen bei der gerichtlichen Verhandlung von Landwirtschaftsverfahren ein
Ehrenamtliche bringen praktische Erfahrung in Gerichtsverhandllungen ein
Die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Richterinnen und Richter wirken gemeinsam in den Landwirtschaftsgerichten bei den Amtsgerichten und im Beschwerdesenat für Landwirtschaftssachen beim Oberlandesgericht. Dort bringen die von der LWK vorgeschlagenen und vom Präsidenten des Oberlandesgerichts ernannten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ihre besondere berufliche Qualifikation und ihre praktischen Erfahrungen in die Entscheidung der Landwirtschaftssachen ein.
Kammerpräsident: Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur
Zunächst begrüßte Kammerpräsident Gerhard Schwetje die Anwesenden der Tagung im Forum des Thünen-Instituts Braunschweig. „Der Kauf von Acker- und Grünland ist für viele außerlandwirtschaftliche Investoren weiterhin hochattraktiv. Der Erfüllung des Grundstücksverkehrsgesetzes zur Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur sowie zur Förderung und Schaffung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe kommt daher eine besondere Bedeutung zu“, betonte er. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund seien die haupt- und ehrenamtlichen Gremien und deren Austausch in Veranstaltungen wie dieser von hoher Bedeutung.
Anschließend folgten verschiedene Fachbeiträge: Rechtsanwalt und Notar Johann-Heinrich Bremer referierte über aktuelle Rechtsfragen zum Agrarrecht. Der Beauftragte der LWK-Außenstelle Gifhorn, Rüdiger Fricke, gab den Gästen einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft in Niedersachsen. Rechtsanwalt Jens Haarstrich stellte nachfolgend die Grundzüge des Grundstücksverkehrsrechts dar. Abschließend gab der Richter am Oberlandesgericht Alexander Madorski einen Einblick in die Regelung zur Kostenentscheidung in Landwirtschaftsverfahren.
Gerichtspräsident: Ehrenamtliche steigern Akzeptanz und Qualität gerichtlicher Entscheidungen
„Ich freue mich sehr über den wertvollen Beitrag, den die Landwirtschaftskammer mit der Auswahl befähigter ehrenamtlicher Landwirtschaftsrichterinnen und Landwirtschaftsrichter leistet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter steigern aufgrund ihres Erfahrungsschatzes und ihrer Expertise die Akzeptanz und Qualität des gerichtlichen Verfahrens und der gerichtlichen Entscheidungen in den Landwirtschaftssachen“, würdigte Wolfgang Scheibel, Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, in seinem Schlusswort die Zusammenarbeit der Kammer und der Gerichte.
Die angeregte Diskussion über die vielfältigen Themen setzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einem gemeinsamen „Klönschnack“ fort.
Hintergrund
Für Landwirtschaftssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte zuständig. Sie sind besetzt mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richter*innen. In zweiter Instanz ist das Oberlandesgericht zuständig, dessen Landwirtschaftssenat mit drei Berufsrichter*innen und zwei ehrenamtlichen Richter*innen besetzt ist. Als letzte Instanz entscheidet der Bundesgerichtshof.
Im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig sind im Jahr 2022 fast 550 Landwirtschaftssachen verhandelt worden.
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