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Kammerversammlung: Ersatzwahl Wahlkreis 6 (Bezirksstelle Uelzen) Wahlgruppe 2

Webcode: 01043150

Amtliche Bekanntmachung über eine erforderliche Ersatzwahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Im Wahlbezirk 6 (Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen) legte ein Mitglied der Wahlgruppe 2 (Arbeitnehmer) sein Mandat in der Kammerversammlung nieder und verliert seinen Sitz in der Kammerversammlung zum 01.05.2024.

Für die erforderliche Ersatzwahl können bis zum 16. August 2024, 18:00 Uhr, Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter oder der zuständigen Bezirksstelle Uelzen eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung ist als Anhang beigefügt. Ihr sind die Einzelheiten und Voraussetzungen für die Einreichung eines Wahlvorschlages zu entnehmen.

Wird in einem Wahlkreis für eine Wahlgruppe nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so findet eine Wahl nicht statt; die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber gilt als gewählt (§ 12 a Abs. 5 LwKG).

Im Wahlvorschlag (Anlage 7 zur Wahlverordnung) muss zusätzlich der Beruf der Bewerberin oder des Bewerbers angegeben werden.

Für den Termin im Rathaus werden der (gültige) Personalausweis, die Anlage 4 und die Anlagen 8a und 8b benötigt.