Cannabis-Anbauvereinigungen: Anträge ab 1. Juli möglich
Niedersachsen ermöglicht fristgerechte Antragstellung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Ministerin: Kompetente Ansprechpartner*innen stehen bei der LWK bereit
Niedersachsens Ministerin Miriam Staudte: „In Niedersachsen wird eine Antragstellung wie geplant ab dem 1. Juli möglich sein. Bei der Landwirtschaftskammer stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bereit, um die eingehenden Anliegen und Fragen zügig abzuarbeiten. Ich bedanke mich beim Präsidenten sowie dem Direktor und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammer für die Übernahme der Aufgaben und die engagierte Umsetzung.“
Kammerdirektor: Besondere Erweiterung des Spektrums an hoheitlichen Aufgaben
Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen: „Für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bedeutet der heutige Tag eine besondere Erweiterung des Spektrums an hoheitlichen Aufgaben, der wir uns gerne mit Offenheit sowie der gebotenen Sorgfalt widmen. Während der Vorbereitungen haben wir effizient mit anderen Behörden zusammengearbeitet. Unsere zuständigen Fachleute bei den Prüfdiensten haben sehr viel Erfahrung mit der Erteilung von Genehmigungen, mit Risikoanalyse sowie mit digitaler Kontrolle und Vor-Ort-Kontrolle gesetzlicher Vorgaben etwa in den Bereichen Düngerecht und Pflanzenschutz. Unser Fachwissen ist nicht nur ein Vorteil bei den anstehenden Aufgaben mit Bezug zum Konsumcannabisgesetz, sondern auch ein Vorteil für die Cannabis-Anbauvereinigungen, da es die Antragstellung sowie die weiteren Abläufe erleichtert. “
Prüfdienste Ansprechpartner rund um alle Vorgänge zur Erlaubnis
Als Erlaubnisbehörde sind die Prüfdienste der LWK mit Sitz in Oldenburg ab dem 1. Juli 2024 für ganz Niedersachsen Ansprechpartner rund um alle Vorgänge zur Erlaubnis, die eine Anbauvereinigung für ihren Betrieb benötigt. Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen sie und entscheiden über die Erlaubnis zum Anbau. Zudem können sie Änderungen und Anpassungen an Erlaubnissen vornehmen oder sie bei etwaigen Verstößen gegen die Erlaubnisvorschriften entziehen sowie ordnungsrechtliche Verfahren (Verwarnungen, Bußgelder) einleiten. Die Anbauvereinigungen werden von der LWK zudem in regelmäßigen Abständen auch örtlich überprüft.
Antrag online stellen
Unter www.lwk-niedersachsen.de/cannabis können bereits amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften online einen Antrag stellen und sich über die Einzelheiten informieren. Zudem gibt es dort über die Mailadresse cannabis@lwk-niedersachsen.de oder über die Hotline 0441 801 600 die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWK.
Die Antragsteller*innen müssen beispielsweise
- ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen,
- sicherstellen, dass ihre Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sind,
- ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entwickeln und
- angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen sowie
- THC-Gehalte kontrollieren und dokumentieren.
Auch für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen.
Entscheidungen der Politik
Hintergrund: Das Niedersächsischen Kabinett hatte Mitte Juni beschlossen, die Genehmigungs-Verfahren und die Überwachung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) auf die LWK zu übertragen. Das neue Cannabis-Gesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft und gibt Regeln für den privaten Umgang mit Cannabis vor. In einer zweiten Stufe haben ab dem 1. Juli 2024 sogenannte Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Mitglieder abzugeben.
Ausführliche Informationen zur Umsetzung des KCanG in Niedersachsen finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/cannabis/informationen-zum-cannabisgesetz-231845.html
Weiter Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
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