Ökolandbau in Zahlen – Welche Zahl gilt?
Sucht man Angaben zum Ökologischen Landbau, so lassen sich verschiedene Zahlen und Statistiken finden, die allerdings zum Teil erheblich voneinander abweichen. Um diese Unterschiede erklären zu können, sollte man wissen, wie und wann die Statistiken erhoben wurden. Wir geben hier Hintergrundinformationen welche Statistik, wie ermittelt wurde und welche Aussagekraft sie besitzt.
Meldung der Ökoflächen über die Bio-Kontrollstellen
Jeder Biobetrieb muss über eine Bio-Kontrollstelle offiziell zertifiziert und regelmäßig kontrolliert werden. Die Kontrollstellen melden zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres die Anzahl der von ihnen kontrollierten Bio-Betriebe und die zugehörigen Bio-Flächen an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), das in Niedersachsen für die Kontrolle des Ökolandbau zuständig ist. Bundesweit werden die Zahlen der einzelnen Bundesländer von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gesammelt, ausgewertet und meist im Juli für das Vorjahr veröffentlicht. Ein Vorteil dieser Erhebung ist, dass nur zertifizierte Bioflächen berücksichtigt werden und so auch Betriebe Berücksichtigung finden, die entweder nicht antragsberechtigt sind oder unter die statistischen Erhebungsgrenzen fallen. Diese Zahlen sind also relativ genau und dienen somit auch als offizielle Referenzzahlen.
Erhebungen über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Auf Grundlage des Agrarstatistikgesetzes wird alle 10 Jahre in allen Bundesländern die Landwirtschaftszählung durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine statistische Vollerhebung, d.h. alle Betriebe, die den Erfassungsgrenzen (z.B. 5ha landwirtschaftliche Fläche) unterliegen, müssen Auskunft erteilen. Als Ergänzung wird alle drei bis vier Jahre die Agrarstrukturerhebung stichprobenartig auf ca. 12.000 niedersächsischen Betrieben durchgeführt. Ziel dieser Erhebungen ist es, Daten zur Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe sowie des landwirtschaftlichen Sektors in Niedersachsen und übergreifend für Deutschland zu gewinnen. Jährlich wird die Bodennutzungshaupterhebung durchgeführt, die Informationen über die Nutzung der Bodenflächen landwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen liefert. Diese jährliche repräsentative Erhebung erfolgt über einen ausgewählten Stichprobenplan nur noch bei etwas mehr als 25% der Betriebe, also ca. 9.400. In Jahren, in denen eine Landwirtschaftszählung oder eine Agrarstrukturerhebung durchgeführt wird, entfällt die Bodennutzungshaupterhebung. Bei einer Bodennutzungshaupterhebung findet keine separate Erfassung der ökologisch bewirtschafteten Flächen statt. Angaben zu ökologisch bewirtschafteten Flächen werden nur in den Jahren einer Landwirtschaftszählung oder Agrarstrukturerhebung erhoben. Deshalb stehen nicht für jedes Jahr aktuelle Zahlen zum niedersächsischen Ökolandbau über das Landesamt für Statistik zur Verfügung. Der Berichtszeitraum ist jeweils das aktuelle Erhebungsjahr mit Erhebungsstichtag 01.03. Es handelt sich somit um eine Status-Erhebung. Als Ökofläche werden nur Flächen gezählt, die bereits umgestellt wurden oder sich in Umstellung befinden. Eine in dem Jahr geplante Umstellung auf den ökologischen Landbau, die im Ackerbau idealer Weise erst nach der diesjährigen Ernte erfolgt, wird bei der Erhebung nicht berücksichtigt. Die auf diese Weise erhobenen Zahlen korrespondieren deshalb in der Regel sehr gut mit den über die BLE und die Agraranträge erhobenen Zahlen aus dem Vorjahr.
GAP- und AUKM Agraranträge
Jeder landwirtschaftliche Betrieb kann einen Antrag auf Förderung im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) stellen. In Niedersachsen sind die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständig für die Antragsbearbeitung. Der Antragszeitraum ist in der Regel vom 15.03. bis 15.05. eines jeden Jahres. Die Betriebe beantragen die Förderung für die angebauten und für den Anbau vorgesehenen Kulturen des laufenden Jahres. Beantragte Agrar-, Klima- und Umweltmaßnahmen, die sogenannten AUKM, zu denen auch die Förderung des Ökologischen Landbau gehört, können nach der Antragsstellung bis zum Ende des Jahres formlos wieder zurückgezogen werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden sollen. Das bedeutet: Umstellungswillige Betriebe können den Antrag auf Öko-Förderung bis zum Ende des Jahres wieder zurückziehen, wenn eine Umstellung auf den Ökolandbau doch nicht erfolgen soll oder auch nicht erfolgen kann, weil z.B. die für den Ökolandbau über die EU-Bio-VO vorgegeben Voraussetzungen an Stallbauten oder Flächenausstattung, nicht gegeben sind. Um die Öko-Förderung zu erhalten, muss der Betrieb gegenüber der Bewilligungsstelle durch den Vertrag mit einer Öko-Kontrollstelle nachweisen, dass eine Umstellung auf die ökologische Produktionsweise erfolgte. Der späteste Termin, bis zu dem dieser Nachweis gegenüber der Bewilligungsstelle erfolgen muss, ist der 31.01. des auf das Antragsjahr folgenden Jahres.
Die für den Ökologischen Landbau beantragte Gesamtfläche beinhaltet einerseits die bereits umgestellte oder in Umstellung befindliche Fläche bestehender Ökobetriebe, aber auch die Fläche, die für eine Umstellung vorgesehen ist. Klassischer Weise sind letztgenannte Flächen von Betrieben, die auf Ökologischen Landbau umstellen oder aber Flächen von Ökobetrieben, die sich erweitern wollen. Deshalb lässt sich anhand der Antragszahlen gut ablesen, wie die Betriebsleitenden in dem aktuellen Jahr ihren Betrieb ausrichten wollen. In der Regel passen die Antragszahlen und die offiziell erhobene gemeldete ökologische Fläche gut zueinander, da die Planungen bei den Betrieben keinen großen Schwankungen unterworfen sind und auch eine Umstellung auf Ökologischen Landbau selten spontan erfolgt.
Eine Ausnahme ist das Jahr 2023. In diesem Jahr trat die neue GAP in Kraft, mit deutlich erhöhten und attraktiven Prämien für den Ökolandbau. Viele Betriebe wollten sich bei Antragstellung deshalb die Option offenhalten, auf die ökologische Produktion umzustellen. Wie die Zahlen zeigen, haben dieses Vorhaben nicht alle Betriebe realisiert.
Quellen und weiterführende Links:
https://www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/oekologischer-landbau
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/okologischer_landbau/entwicklung_des_okologischen_landbaus_in_nds/entwicklung-des-oekologischen-landbaus-in-niedersachsen-73625.html
https://www.ami-informiert.de/ami-maerkte/maerkte/ami-maerkte-oekolandbau/bio-strukturdaten
Kontakte
Dr. Alexandra Wichura
Leiterin Fachbereich Ökologischer Landbau
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