Eigenbestandsbesamungslehrgang für Schweinehalter*innen
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Februar 2024 einen weiteren Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Die Vermittlung des Lernstoffes erfolgt im theoretischen Unterricht sowie an einem Phantom sowie an Schlachtorganen. Die Übungseinheiten am lebenden Tier sind nicht Teil des Lehrgangs. Der Lehrgang, die Lehrgangsunterlagen und die Prüfung sind ausschließlich in deutscher Sprache.
Eine Übernachtungsmöglichkeit muss privat organisiert werden.
Ein Mittagsmenü kann wahlweise für die drei Tage dazu gebucht werden. Bitte bei der Anmeldung angeben, ob ein Mittagessen gewünscht wird.
Unterricht
Termin: 20. bis 22. Februar 2024 (gesamt 3 Tage) jeweils 9.00 bis ca. 17.15 Uhr (Mittwochs eventuell bis 18:00 Uhr)
Ort: Versuchsstation für Schweinezucht und -haltung, Hermann-Ehlers-Straße 15, 26160 Bad Zwischenahn
Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung.
Weitere Lehrgangsinformationen: |
Zulassungsvoraussetzungen: vollendetes 16. Lebensjahr |
Lehrgangsgröße: |
20 Teilnehmer |
Lehrgangskosten: |
305 € ohne Übernachtung und Verpflegung zzgl. 45 € Zertifikats/Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verpflegung (zzgl. evtl. Extrakosten für Mittagessen) |
Anmeldeschluss: |
06. Februar 2024 |
Lehrgangsanmeldung: |
mit anliegendem Anmeldeformular |
Programm
Kosten
Veranstaltungsort
Hermann-Ehlers-Straße 15
26160 Bad Zwischenahn-Wehnen
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Ansprechpartner/in
Mareike Berens
Auftragsangelegenheiten Tierzucht
Weitere Termine
Titel | Ort | Datum | |
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Eigenbestandsbesamungslehrgang für Schweinehalter*innen |
Bad Zwischenahn-Wehnen
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15.10.2024 - 17.10.2024 |