Bezirksstelle Osnabrück

Konsens Landwirtschaft und Umwelt bei Stallbaugenehmigungen

Webcode: 01040622
Stand: 19.05.2022

Die Hürden für die Genehmigung von Stallbauten in der Landwirtschaft sind hoch. Dabei sind viele Stallbauvorhaben, z. B. aus Gründen des Tierwohls, landwirtschaftlich und gesellschaftlich wünschenswert.

Unterzeichnung Stallbaupapier
Unterzeichnung StallbaupapierLandkreis Osnabrück
Eine Vielzahl von nicht abschließend geklärten Rechts- und Fachfragen, u. a. hinsichtlich der Umweltauswirkungen, und hier insbesondere der Stickstoffimmissionen, führen häufig zu Widersprüchen und in deren Folge zu langwierigen und im Ergebnis offenen Gerichts­verfahren.

Zwischen dem Landkreis Osnabrück als Genehmigungsbehörde, der Landwirtschaft sowie dem Umweltforum Osnabrücker Land wurde jetzt eine Vorgehensweise vereinbart, wie eine Genehmigungsfähigkeit ohne Widersprüche und Gerichtsverfahren erreicht werden kann.

Vorrangig betrifft diese Vereinbarung Vorhaben außerhalb von Natura-2000-Gebieten (FFH und EU-Vogelschutz) einschl. eines 2-km-Puffers um diese Gebiete herum. Innerhalb dieser Grenzen soll eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Inhaltlich werden u. a. Maß­nahmen beschrieben, durch welche zu hohe Stickstoffeinträge durch Stallbauten so kompensiert werden können, dass negative Auswirkungen auf die stickstoffsensiblen Biotope vermieden werden.

Ansprechpartner für einzelfallbezogene Fragen ist Ludger Bernhold von der Bezirksstelle Osnabrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Bildunterschrift:

Landrätin Anna Kebschull, Matthias Schreiber vom Umweltforum, Gabriele Mörixmann vom Kreislandvolkverband Melle, Dirk Westrup vom Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes und Jörg Schomborg von der Bezirksstelle Osnabrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bei der Unterzeichnung des „Stallbaupapiers“ (v.l.n.r.)(Bild Landkreis Osnabrück)