Lassen Sie sich beraten – finanziell gefördert
Landwirtschaftliche Betriebe stemmen zunehmend vielfältiger werdende Herausforderungen: nachhaltig wirtschaften, die Umwelt schonen, die eigene Wirtschaftlichkeit optimieren und sich den Veränderungen stellen sind Schlüsselkompetenzen, die jeder Betriebsleitende können muss.
Das geht nicht von alleine, dafür benötigt man professionelle Unterstützung.
Einzelbetriebliche, individuell angepasste Beratungsleistungen werden finanziell aus Landesmitteln unter finanzieller Beteiligung der europäischen Union (EU) aus dem europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) unterstützt (einzelbetriebliche Beratungsförderung).
Die anerkannten Berater*innen der LWK Niedersachsen unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Beratung nachhaltige und klimaresiliente Tierhaltung
Beispiele: Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen, Tierwohl in der Sauenhaltung, Emissionsminderung in der Tierhaltung, klimaangepasste Haltungssysteme, Verbesserungen zur nachhaltigen, tiergerechten Haltung, Biosicherheit, Energieeffizienz in der Tierhaltung, regionale Wertschöpfung, Digitalisierung in der Tierhaltung - Beratung zur Verbesserung der Artenvielfalt / Biodiversität
Beispiele: Biodiversitätscheck, insektenfördernde Strukturen, insektenschonende Produktionsverfahren, Schutzpflanzungen und vergleichbare landschaftsverträgliche Anlagen, z. B. Hecken, Biotopen, Lerchenfenstern oder Streuobstwiesen - Beratung zum Ökolandbau
Beispiele: Optimierung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben, Umstellung auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren - Beratung zur Sozioökonomie sowie zur Risikoprävention und zum Risikomanagement
Beispiele: Begleitung bei Umstrukturierungen, Betriebsentwicklungen, Diversifizierung, Existenzsicherung, Existenzsicherung im Rahmen des Generationswechsels, d.h. der Hofabgabe und Hofübernahme, betriebliches Risiko- und Liquiditätsmanagement und Beratung zur Stärkung der eigenverantwortlichen Risikovorsorge und Krisenfestigkeit
Jeder landwirtschaftliche Betrieb mit Sitz in Niedersachsen, Hamburg und Bremen kann diese Förderung in Anspruch nehmen, immerhin zwischen 80 % und bis zu 100% der Netto-Kosten (die MwSt. ist nicht förderfähig).
Haben wir Ihr Interesse an einer Beratung zu diesen Themen geweckt?
Melden Sie sich gerne bei unseren anerkannten Beratern:
Jutta Blome
Katrin Busch
Gerd Hermeling
Stefan Müller
Markus Paßlick
Kontakte
Yvonne Konersmann
Organisation und Koordination der Weiterbildung, Frauen in der Landwirtschaft
Veranstaltungen
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