Informationen zum GAP-Antragsverfahren 2025
Das GAP-Antragsverfahren 2025 über das ANDI-Programm startet in Niedersachsen am 13. März. Antragsfrist ist der 15. Mai.

Antragszeitraum GAP 2025
Im Zeitraum vom 13.03.2025 bis 15.05.2025 können wieder die Sammelanträge auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2025 gestellt werden. Das gilt auch für die Beantragung der gekoppelten Mutterkuh- und Mutterschafprämie. An der eigentlichen Handhabung des ANDI-Programms ändert sich nicht viel. Allgemeine Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2025 erhalten Sie hier. Ein Informationsschreiben an die Antragsteller, die bereits im Vorjahr einen Sammelantrag gestellt haben, gibt es in 2025 nicht mehr.
BG-Unternehmernummer in 2025 notwenig
Neu ist, dass in diesem Jahr die 12-stellige BG-Unternehmernummer (zu finden oben rechts auf Ihrem Beitragsbescheid zur Berufsgenossenschaft) einzutragen ist. Die Unternehmernummer wird seitens der Berufsgenossenschaft erst seit 2023 auf den Bescheiden aufgeführt. Wenn wir beratend für Sie den Antrag erstellen sollen, benötigen wir diese Nummer. Sie müssen diese Nummer im Rahmen der Antragstellung auch dann mitteilen, wenn Sie in der Vergangenheit den Bescheid der Bewilligungsstelle bereits vorgelegt haben.
Bringen Sie zur Antragsstellung gerne den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft mit, auf dem die Unternehmernummer steht.
Vereinfachungen für die GAP 2025
Bereits im Frühjahr 2024 wurden durch die EU Vereinfachungen bzw. Änderungen für die GAP ab 2025 beschlossen, die mittlerweile durch die nationale Gesetzgebung umgesetzt worden sind. Die Änderungen werden in Gänze auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in diesem Beitrag dargestellt.
Besonders sind hier folgende Regelungen zu nennen:
- Wegfall der verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8)
- Fruchtwechsel oder bei gleicher Kultur wie im Vorjahr Zwischenfruchtanbau auf mindestens 33 % der Ackerfläche, jedoch unverändert ist spätestens im dritten Jahr eine andere Kultur wie in den Vorjahren anzubauen (GLÖZ 7)
- Mais-Mischkulturen zählen in 2025 noch als eigenständige Kulturen und werden ab 2026 der Hauptkultur Mais zugeordnet
- freiwillige Stilllegung wurde von 6% auf 8% der Ackerfläche erhöht (ÖR1a)
- Erhöhung Prämiensätze für gekoppelte Tierprämien: Mutterkühe 86 €/Tier; Mutterschafe 38 €/Tier
Weitere Informationen zu der Agrarförderung nach Stichworten finden Sie in unserem Artikel Die GAP von A bis Z.
FANI-Fotobelege für besondere Kulturen
Für den weiteren Ablauf des Antragsverfahrens nach dem 15.05. ist es besonders wichtig, die FANI-Fotobelegaufträge der Landwirtschaftskammer umzusetzen, da diese einen direkten Einfluss auf die Auszahlung der Betriebsprämien haben. Infos zur FANI-App gibt es in diesem Artikel zu FANi. Wenn die Fotobelege nicht fristgerecht über die App eingereicht werden, können die betroffenen Schläge ggf. nicht anerkannt werden, was Prämienkurzungen zur Folge haben kann. Besonders wichtig ist dieses für Schläge mit speziellen Kulturen wie z.B. Mais mit Bohne oder Mais mit Sorghum. Wenn für diese Kulturen ein Fotobelegauftrag vorliegt, muss er zwingend abgearbeitet werden, da der Schlag hinsichtlich der Kultur nicht oder maximal als "normaler" Silomais über die Satellitenbilder anerkannt wird. Im Ergebnis gilt dieses auch für die Schläge die für die Maßnahme ÖR 5 (Nachweis von Kennarten auf Grünlandflächen) beantragt werden. Hier wird in 2025 abweichend zu den Vorjahren nur dann die recht attraktive Prämie gewährt, wenn die Kennarten über die FANI-App nachgewiesen wurden.
Ihre Ansprechpartner bei der Bezirksstelle Osnabrück
Für weitere Fragestellungen rund um das Antragsverfahren stehen die Mitarbeiter der Bezirksstelle Osnabrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin!
Bezirksstelle Osnabrück | Außenstelle Bersenbrück |
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Jutta Blome | |
Clemens Haking | |
Dirk Hehemann | |
Dirk Imke | |
Markus Paßlick | |
Kontakte

Ludger Bernhold
Leiter Bezirksstelle Osnabrück
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