Pferdewirt: Beendigung der Ausbildung, Kündigungsregelungen
Normalerweise endet die Ausbildungszeit mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Während der Probezeit (wählbar von 1 - 4 Monate) kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt werden, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (Hier gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist).
Außerdem kann das Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nach Recht und Billigkeit nicht mehr zugemutet werden kann.
Nur eine schriftliche Kündigung ist rechtswirksam. Wenn sich die Vertragspartner einig sind, kann eine Aufhebung des Ausbildungsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen (Aufhebungsvertrag).
Weitere Hinweise zur Kündigung enthält § 7 des Berufsausbildungsvertrages.
Ausbildungsberatung:
Udo Meyer: Hannover
Reena Peters: Weser-Ems
Kontakte
Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung geh&…
Mehr lesen...Teilzeitausbildung
Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, z.B. für Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung.
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Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch.
Mehr lesen...Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…
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Ausbildungsverträge können verlängert, einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gekündigt werden.
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Bevor man einen Ausbildungsvertrag abschließt, sollten genaue Absprachen über wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung, Unterbringung oder die Wochenendregelung erfolgen. Grundsätzlich gelten hierfür neben den Angaben im …
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Ausgangslage Sowohl bei der Produktion pflanzlicher Produkte als auch in der modernen Tierhaltung stehen den Landwirt*innen heute zunehmend digitalisierte Anwendungen zur Verfügung. Diese können helfen, die immer komplexer werdenden …
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Ziel des Verbundprojektes ist die Unterstützung örtlicher Partner bei der Gründung und dem schrittweisen Aufbau eines landwirtschaftlichen Berufsbildungszentrums in der chinesischen Provinz Jiangxi nach dem Vorbild deutscher …
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Ausgangslage Bedingt duch die hohe Annzahl geflüchteter Menschen in den Jahren 2015 und 2016, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Projekt Willkommenslotzen initiiert. Willkommenslotzen kü…
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