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Forstwirt: Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit

Webcode: 01012192

Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Forstwirt/Forstwirtin" erworben.

Baumfällarbeiten
BaumfällarbeitenAndreas Teichler
Die Prüfungen finden in der Regel im Sommer im Niedersächsischen Forstlichen Bildungszentrum Seesen-Münchehof statt. Die Anmeldung muss bis zum 31. März des jeweiligen Jahres durch die Ausbildungsbetriebe erfolgen. Für Wiederholungsprüfungen ist der Anmeldetermin der 15. Oktober.
Das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung finden Sie im Downloadcenter.

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen:

1. Praktische Prüfung (inkl. erläuterndem Prüfungsgespräch)
2. Schriftliche Prüfung

Praktische Prüfung   (Prüfungszeit bis zu 360 min.)

Die praktische Prüfung bezieht sich auf die Bereiche Waldwirtschaft und Landschaftspflege und auf den Bereich Holzernte und Forsttechnik.
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er betriebliche Zusammenhänge versteht und die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden und übertragen kann. Das Prüfungsgespräch soll im Anschluss an die Tätigkeiten in der praktischen Prüfung unmittelbar am Ort und im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Prüfungsgeschehen stattfinden. Die praktische Prüfung beginnt mit Übergabe der Prüfungsaufgabe und gliedert sich in die Abschnitte

- Vorbereitungszeit (Planung)
- Durchführung der Prüfungsaufgabe (Durchführung und Kontrolle)
- Prüfungsgespräch

Material, Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel werden entsprechend der konkreten Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt bzw. sind aus dem vorhandenen Bestand selbst auszusuchen.
In der praktischen Prüfung wird neben den Fertigkeiten und Kenntnissen insbesondere auch das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren bewertet. Dazu zählen die Vorbereitung und Kontrolle der eigenen Tätigkeiten und Schlüsselqualifikationen (z. B. Flexibilität, Fähigkeit zum Übertragen, Selbständigkeit, Entscheidungsfreude).

Schriftliche Prüfung   (Prüfungszeit bis zu 300 min.)

Die schriftliche Prüfung wird in den Prüfungsfächern Waldwirtschaft und Landschaftspflege, Holzernte und Forsttechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durchgeführt. Die dort gestellten Fragen und Aufgaben beziehen sich auf praxisbezogene Fälle.
Einzubeziehen sind dabei immer der Umweltschutz sowie Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Zulassung nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (Quereinsteiger, Externe)

Für eine Zulassung zur Abschlussprüfung gem. § 45 (2) Berufsbildungsgesetz muss man mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit im Beruf Forstwirt/in tätig gewesen sein. Bei hauptberuflicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend.